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Vier Millionen Euro für Sommerbetreuung: 20. April letzter Termin für Ansuchen – neue Kriterien

LPA - Um eine verlässliche Betreuung von Kindern beruftätiger Eltern während der langen Sommerferien zu gewähren, stellt die Landesregierung heuer vier Millionen Euro zur Verfügung. Für eine bessere Einbindung der Gemeinden, zur Vermeidung von Parallelangeboten und für eine gerechte Beitragsvergabe habe das Land neue Förderkriterien festgelegt, so die zuständige Landesrätin Sabina Kasslatter Mur.

Die verschiedenen Vereine und Organisationen konnten ihre Ansuchen in Sachen Sommerbetreuung bis Ende März bei den Gemeindeveraltungen oder beim Land abgeben. Nun haben die Gemeinden bis zum 20. April Zeit, zu überprüfen, ob die Vorhaben auf die Bedürfnisse der Familien in ihrer Gemeinde zugeschnitten sind, und ob sie pädagogisch qualitätsvoll sind. Zusammen mit dem Gutachten der Gemeinden muss das jeweilige Gutachten bis zum 20. April bei der Landesabteilung Bildungsförderung in Bozen abgegeben werden, damit es fristgerecht behandelt werden kann.

„Um die Gemeinden besser einzubinden, Parallelangebote zu vermeiden und gerechte Beitragsvergaben zu erreichen, wurden die Förderkriterien neu definiert“, betont Landesrätin Kasslatter Mur. Alle Gemeinden oder von den Gemeindeverwaltungen positiv begutachteten Vereinigungen können laut Kasslatter Mur mit folgenden Unterstützungen rechnen: Für je acht Kinder bzw. einen Bruchteil darüber und eine Woche Ganztagsbetreuung gibt es 600 Euro Landesbeitrag. Bei Halbtagsbetreuung einschließlich Mittagessen sind es 400 Euro. Dies bedeutet also, dass das Land beispielsweise für die Halbtagsbetreuung einer 15-köpfigen Gruppe von Kindern zwischen drei und 14 Jahren für zwei Wochen 1600 Euro bereitstellt. Die Ganztagsbetreuung einer z.B. 20-köpfigen Kindergruppe bezuschusst das Land im Monat mit 7200 Euro.

Der jeweilige Beitrag wird um 20 Prozent erhöht, wenn die Sommerbetreuung Sprechanlässe oder den Sprachaustausch in der Zweitsprache ermöglicht. „Dabei geht es nicht um die Fortsetzung des schulischen Unterrichts – wir wollen vielmehr die mangelnden Kommunikations- und Übungsmöglichkeiten  für das Deutsche und Italienische ausgleichen“, sagt Landesrätin Kasslatter Mur. Die Zweitsprachenförderung könne beispielsweise auch durch Kinder mehrer Sprachgruppen in einer Gruppe erfolgen oder auch durch Betreuung von Pädagoginnen beider Sprachgruppen, so die Landesrätin. Ebenso seien im Ansuchen zu beschreibende Sprachprojekte durch besondere Aktivitäten einsprachiger Gruppen denkbar.

Die Gemeinden bzw. die organisierenden Vereinigungen müssen ihrem Ansuchen die gemeldeten Teilnehmerzahlen beilegen und sind gebeten die Elternbeiträge bezahlbar zu halten. Für die endgültige Ausbezahlung der zweiten Rate des Landesbeitrags im Herbst ist allerdings die Vorlage der Anwesenheitslisten bei der Sommerbetreuung erforderlich. Die Gemeinden bzw. die organisierenden Vereinigungen können bis Ende Mai mit einer definitiven Zusage und einer Vorschusszahlung durch die Landesverwaltung rechnen.

Bewährt habe sich die Unterstützung der Gemeindeverwaltungen durch das Bereitstellen von Räumen, Kochpersonal, Materialien und anderem, so Landesrätin Kasslatter Mur, die darauf verweist, dass die Unterstützung der Gemeinden unverzichtbar sei.

„Nur durch das Zutun der Gemeinden können wir die Sommerbetreuung familienfreundlich und bezahlbar abwickeln“, sagt Kasslatter Mur, die den Gemeinden für ihr Engagement dankt.

SAN

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