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Neue Kriterien bei Pendlerbeiträgen

(LPA) Neue Kriterien aber keine einschneidenden Änderungen gibt es bei der Vergabe der Pendlerbeiträge des Landes. "Die Beiträge sollen jenen zugute kommen, die einen sehr weiten oder umständlichen Weg zum Arbeitsplatz haben, sehr entlegen wohnen oder aufgrund ihrer Arbeitszeiten keine Möglichkeit haben, auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen“, so Landesrat Thomas Widmann.

Auf Vorschlag des Mobilitätslandesrats hat die Landesregierung die Neuregelung der Pendlerbeiträge beschlossen, die bereits bei der Bearbeitung der diesjährigen Ansuchen angewandt wird. Die zentralen Neuerungen sind eine Korrektur der Parameter für die Mindestentfernung und die Erhöhung des Mindestbetrags von 100 auf 150 Euro. "Wir haben mehrere Vorschläge und Modelle durchgerechnet und haben nach Rücksprache mit Arbeitnehmervertretern und direkt Betroffenen einen durchaus vertretbaren Kompromiss gefunden", so Widmann.

Dieser sieht so aus, dass nun jene Arbeitnehmer Anspruch auf einen Beitrag haben, die in Südtirol leben, in der Region arbeiten und aus Arbeitsgründen mindestens an 120 Tagen im Jahr zwischen Wohn- und Arbeitsplatz pendeln. Zudem muss der Weg zum Arbeitsplatz mehr als 10 Kilometer betragen. Er darf entweder von keinem öffentlichen Verkehrsmittel bedient werden, oder die Wartezeiten (Hin- und Rückfahrt) müssen insgesamt mindestens 60 Minuten betragen. Sollte letzteres nicht der Fall sein, die nächstgelegene Haltestelle aber mehr als sieben Kilometer entfernt sein, wird der Pendlerbeitrag nur für die Strecke bis zur Haltestelle berechnet.

Die Überarbeitung der Kriterien sei angebracht gewesen, weil das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in den letzten Jahren massiv ausgebaut worden sei. "Wir setzen weiter alles daran, möglichst viel Verkehr auf Busse und Bahn zu verlagern", erklärt der Landesrat, der in diesem Zusammenhang auch auf das Engagement von Unternehmern und Mitarbeitern setzt. "Wir hoffen auf flexiblere Arbeitszeiten und das Bilden von Fahrgemeinschaften", so Widmann.

Neu - zumindest in diesem Jahr - ist auch der Termin für die Abgabe der Gesuche um einen Pendlerbeitrag. Er wurde wegen der Neuregelung von 31. März auf 30. April verlegt. Für die Ansuchen zuständig ist das Landesamt für Personenverkehr, das in Kürze die nötigen Vordrucke online stellen wird.

chr

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