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Gleichstellungsgesetz wird am Dienstag veröffentlicht

(LPA) Das neue Landesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau wird am kommenden Dienstag, 16. März, im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am Mittwoch in Kraft. Eine der nachhaltigsten Änderungen, die das Gesetz mit sich bringt, ist jene der Besetzung von Gremien, die künftig insgesamt ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter aufweisen müssen.

Nach der Ausfertigung durch Landeshauptmann Luis Durnwalder wird das Landesgesetz mit dem Titel "Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen" im Beiblatt Nr. 4 zum Amtsblatt Nr. 11 vom 16. März veröffentlicht. Das Gesetz trägt die Nummer 5 und - bezeichnenderweise - das Datum vom 8. März 2010, dem Internationalen Tag der Frau. Das Landesgesetz tritt bereits am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Das neue Landesgesetz zur Gleichstellung sieht auch die Einhaltung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses bei der Besetzung von Gremien durch den Landtag oder die Landesregierung vor. Konkret heißt dies, dass - insgesamt gesehen - mindestens ein Drittel aller Kommissions-Mitglieder dem jeweils anderen Geschlecht angehören müssen. Zudem müssen in jedem einzelnen Gremium beide Geschlechter vertreten sein, ab acht Personen mindestens zwei Vertreter des anderen Geschlechts.

Die Auswirkungen dieser Regelung sind beträchtlich. Nimmt man die bestehenden Landeskommissionen - vom Landesbeirat für Sport über UVP-Beirat und Landschaftsschutzkommissionen bis hin zum Technischen Landesbeirat - unter die Lupe, ersieht man daraus, dass derzeit von 111 Mitgliedern zwölf weiblich sind. Auf der Grundlage des neuen Gleichstellungsgesetzes muss letztere Zahl um mindestens 25 angehoben werden, sodass Frauen mit 37 Kommissionsmitgliedern das geforderte Drittel der Vertreter stellen.

Ähnliche Überlegungen gelten für die 26 Gesellschaften mit Landesbeteiligung. Unter den 58 vom Land ernannten Mitgliedern der Verwaltungsräte finden sich derzeit drei Frauen. Um auf das im Gesetz vorgesehene Drittel zu kommen, muss die Frauenanzahl auf mindestens 19 erhöht werden.

chr

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