News / Archiv

News

Ausschreibungen: Grenzwerte bleiben, Teilung in Gewerke möglich

LPA - Die Landesregierung hat gestern, 1. März, Richtlinien festgelegt, wie die Ausschreibungen von öffentlichen Arbeiten vor sich gehen sollen. Ausschreibungen nach Gewerken werden auch künftig möglich sein, unterstrichen Landeshauptmann Luis Durnwalder und Bautenlandesrat Florian Mussner bei einer Pressekonferenz in Bozen. Durch die Richtlinien der Landesregierung gebe es nun Rechtsicherheit und das Land könne mit weiteren Ausschreibungen starten, so Durnwalder und Mussner.

Bei der Ausschreibung öffentlicher Arbeiten müssten die staatlichen Vorgaben eingehalten werden, da das Land bei den Prozeduren der Ausschreibung keine primären Kompetenzen habe, sagte Durnwalder. „Die Landesregierung hat nun Richtlinien beschlossen, wie die Ausschreibungen öffentlicher Arbeiten abgewickelt werden und hat diese den Mitarbeitern in den zuständigen Ämtern übergeben, damit endlich wieder Arbeiten ausgeschrieben werden“, unterstrich der Landeshauptmann. Wenn die Gemeinden oder andere öffentliche Körperschaften, die Ausschreibungen anders handhaben möchten, könnten sie dies tun, müssten aber selbst die Verantwortung dafür tragen, sagte Durnwalder.

Wie der Landeshauptmann erklärte, können Arbeiten bis zu 40.000 Euro frei vergeben werden. Bis zu einer Ausschreibungssumme von 500.000 Euro können fünf, vorher waren es zehn, Unternehmen eingeladen werden, ein Angebot zu machen. „Alle Arbeiten ab 500.000 Euro müssen staatsweit ausgeschrieben werden, von der Landesregierung ist jedoch jeder Wille da, diese Grenze auf eine Million Euro oder weiter zu erhöhen, sobald der rechtliche Spielraum besteht“, betonte Durnwalder. Auch für das Trentino sei die Grenze für die staatsweite Ausschreibung von Arbeiten letzthin mit Verfassungsgerichtsurteil von einer Million Euro auf 500.000 Euro zurückversetzt worden, so der Landeshauptmann. Für alle Ausschreibungen, die 4,854 Millionen überschreiten, ist eine europaweite Ausschreibung nötig.

Bereits gestern sei das zuständige Amt damit beauftragt worden, wieder Ausschreibungen von öffentlichen Arbeiten vorzunehmen, sagte Bautenlandesrat Mussner. „Wir wollen nun schnell viel ausschreiben, damit die Unternehmen weiter Arbeit haben und keine Arbeitsplätze verloren gehen“, unterstrich der Bautenlandesrat.

„Das Land wird alles daran setzen, so viele Arbeiten wie möglich getrennt auszuschreiben“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Jede Ausschreibung von Arbeiten nach Gewerken, also aufgeteilt in kleiner Lose, muss laut Durnwalder und Mussner allerdings genau begründet werden. Zudem ist immer der Gesamtbetrag der Arbeiten zu berücksichtigen. Das bedeutet also, wenn die Arbeiten für eine Schule, die zehn Millionen Euro kostet, in zehn kleinere Arbeiten aufgeteilt, getrennt ausgeschrieben werden, so müssen alle zehn Arbeiten auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden. Durch bestimmte Vorgaben wie beispielsweise die Art von Materialien, die Berücksichtigung der Kohlendioxidbilanz und ähnliches könnten auch vermehrt heimische Unternehmen zum Zuge kommen, so Durnwalder und Mussner.

Landesrat Mussner kündigte an, dass die neuen Richtlinien die Vorläufer für ein neues Landesgesetz in diesem Bereich seien, das die Landesregierung in den kommenden Monaten auf den Weg bringen wolle. Die Vorlagen für die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten sind laut Mussner bereits im Bürgernetz auf der Seite des Bautenressorts zu finden.

SAN

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Neue Richtlinien für Ausschreibungen

Landesrat Mussner über die Vorteile der neunen Prozeduren

Landeshauptmann Durnwalder erklärt die neuen Richtlinien

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap