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Ungleichbehandung von Teil- und Vollinvaliden bei Bezügen beseitigt

(LPA) Zur Kritik rund um Kürzungen der Bezüge von Invaliden nach der Einführung des Pflegegelds nehmen Landesrat Richard Theiner und Karl Tragust, Direktor der Landesabteilung Familie und Sozialwesen Stellung: "Es geht nicht um eine Kürzung der Zivilinvalidenrente, sondern lediglich darum, dass eine Bevorteilung von Teil- gegenüber Vollinvaliden beseitigt worden ist."

Die heute in den Medien kritisierte Maßnahme fußt auf zwei Regelungen. So hat die Landesregierung zum einen in ihrem Anti-Krisen-Paket die Zivilinvalidenrente von 294 auf 400 Euro angehoben, und zwar für alle Zivilinvaliden. "Diese Aufstockung der Rente ist nicht etwa zurückgenommen oder gestrichen worden, sondern für alle Berechtigten in Kraft", betont Theiner. Die zweite Grundlage ist das Gesetz zur Pflegesicherung, das vorsieht, dass mit dem Bezug von Pflegegeld andere Beiträge und Stützmaßnahmen in dieses einfließen. "Dies war etwa beim Begleitgeld der Vollinvaliden der Fall, die seit zwei Jahren das Pflegegeld in entsprechender Höhe bekommen", so Theiner.

Nachdem die Zivilinvalidenrente eine Rente und kein Beitrag ist, konnte diese nicht in das Pflegegeld einfließen, was dazu geführt hat, dass Teilinvaliden das volle Pflegegeld und zusätzlich die erhöhte Zivilinvalidenrente bezogen haben. "Es kann aber nicht angehen, dass Vollinvaliden weniger bekommen als Teilinvaliden, weshalb wir dieses Ungleichgewicht mit einem entsprechenden Landesgesetz aus der Welt geschafft haben", so der Landesrat. In die Ausarbeitung der Regelung seien auch die Interessenverbände einbezogen worden, ergänzt Tragust: "Sie haben die Maßnahme mit Verständnis aufgenommen."

Es stimme keineswegs, wenn jetzt behauptet werde, dass minderjährige Teilinvaliden weniger Geld bekämen als vor der Einführung der Pflegesicherung oder dass diese Maßnahme die Ärmsten treffe, so Tragust. Auch habe die Richtigstellung der Beiträge nichts mit Kürzungen im Sozialwesen zu tun, denn das frei werdende Geld werde im Bereich der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung gebraucht. Einzige Kritik, die die Sozial-Verantwortlichen gelten lassen, ist jene, dass die amtliche Mitteilung an die Eltern sehr kurz vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung erfolgt sei, doch seien zumindest die Interessenvertreter bereits im Vorfeld informiert gewesen.

chr

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