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Berufliche Weiterbildung wird gefördert

LPA – Wer in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel oder Gastgewerbe arbeitet, wer arbeitslos oder in Mobilität ist, kann sich für seine berufliche Weiterbildung um finanzielle Förderung bewerben. Die Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung vergibt auf der Grundlage zweier Staatsgesetze Beiträge bis zu 1.500 Euro. Die Beiträge werden bis Erschöpfung der Geldmittel gewährt.

Um Förderungen auf der Grundlage der Staatsgesetze Nr. 53 aus dem Jahr 2000 und Nr. 236 aus dem Jahr 1993 können Personen ansuchen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind. Vorausgesetzt wird, dass der Gesuchstellende in Südtirol ansässig ist oder in einem Südtiroler Betrieb arbeitet. Antragsberechtigt sind zudem Arbeitnehmende in Mobilität oder solche, die die Lohnausgleichskasse beanspruchen. Hinzu kommen Personen, die nachweislich seit mindestens drei Monaten arbeitslos sind und zuvor bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt waren.

Der Höchstbeitrag beträgt 1.500 Euro. Dabei darf der öffentliche Beitrag nicht mehr als 80 Prozent der Kurskosten abdecken. Den Rest muss der Gesuchstellende selbst bestreiten. Liegen die Lehrgangsgebühren unter 400, kann die Schulung nicht bezuschusst werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Weiterbildungslehrgang nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Handelt es sich um Umschulungsmaßnahmen, muss das Weiterbildungsprojekt eine auf Landesebene anerkannte Berufstätigkeit betreffen.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss das Ansuchen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme genehmigt werden. Die Gesuche werden monatlich bearbeitet. Alle Gesuche, die innerhalb des 10. des jeweiligen Monats vorgelegt werden, können noch im selben Monat bewertet und genehmigt werden.

Die allgemeinen Richtlinien zur Beitragsvergabe, die aktuelle Ausschreibung und das entsprechende Gesuchsformular sind auf der Homepage der Landesabteilung für Berufsbildung unter http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/ zu finden. Weitere Informationen erteilen Inge Clementi (Tel. 0471 41 69 19, eMail: Inge.Clementi@provinz.bz.it), Christof Jaufenthaler (Tel. 0471/41 69 13, eMail: Christof.Jaufenthaler@provinz.bz.it) und Thomas Prunner (Tel. 0471 41 69 30, eMail: Thomas.Prunner@provinz.bz.it).

jw

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