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LR Theiner zu Alkohol-Exzessen: Gemeinden können dagegen vorgehen

(LPA) Die Alkohol-Exzesse am gestrigen (11. Februar) Unsinnigen Donnerstag haben südtirolweit für Schlagzeilen gesorgt. Landesrat Richard Theiner weist nun darauf hin, dass das Land den Gemeinden die Möglichkeit gegeben habe, gegen Lockangebote beim Alkoholausschank vorzugehen. Gleichzeitig warnt der Landesrat aber davor, Jugendliche und Alkohol stets in einem Atemzug zu nennen.

"Wir haben im Zuge der Alkoholprävention ein Landesgesetz erarbeitet, das den Gemeinden eine Handhabe gibt, in Fällen von Billigangeboten für den Alkoholausschank einzuschreiten", betont Theiner. Das Landesgesetz regelt den Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche und die Werbung dafür. "Und das Gesetz erlaubt den Gemeinden, mit eigenen Verordnungen gegen Billigangebotsaktionen vorzugehen", so der Landesrat. Bis dato hätte allerdings nur rund ein Viertel aller Südtiroler Gemeinden eine solche Verordnung erlassen.

Daneben setzt das Landesgesundheitsressort weiterhin auf die Alkoholprävention und unterstützt auch die Gemeinden in ihren Bemühungen. Zudem ist das Forum Prävention mit der Aufgabe der Vorbeugung betraut worden.

Landesrat Theiner warnt im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die Alkohol-Exzesse in der Faschingszeit allerdings auch davor, die Jugend mit Alkohol und öffentlichen Exzessen gleichzusetzen. "Das Problem des übermäßigen Trinkens gibt es in allen Generationen und Altersstufen", so Theiner, der darüber hinaus betont, dass eine "Anti-Alkohol-Hysterie" das Problem wohl kaum lösen könne. "Im Gegenteil: Sie würde es wohl noch anheizen", erkärt der Landesrat. Ziel sei, einen bewussten Umgang mit Alkohol zu fördern, so Theiner.

chr

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