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LR Berger trifft Skilehrer: Staatliches Rahmengesetz und freier Wettbewerb

(LPA) Die Zeiten der Exklusivität der Dienste von Skilehrern, Berg- und Skiführern sind vorbei: "Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht die Niederlassungsfreiheit auch für diese Berufe vor", so Landesrat Hans Berger, der mit dem Berufsverband der Skilehrer beraten hat, wie die Qualität der Angebote unter den neuen Vorzeichen gewahrt werden könne. Beim Treffen ging es zudem um das Skilehrer-Rahmengesetz.

Auf neue Wettbewerbssituation einstellen: LR Berger mit seinen Mitarbeitern und Skilehrer-Präsident Zorzi (Foto: LPA/Pertl)

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie zeitigt weitreichende Folgen, nicht nur - aber auch - für die alpinen Berufe. "Über kurz oder lang werden sich alle Dienstleistungsberufe auf die neue Situation einstellen und wir als Land alle entsprechenden Regelungen daran anpassen müssen", betont Landesrat Berger. Selbiges gelte auch für die Skilehrer, die sich möglichst frühzeitig mit der neuen Wettbewerbssituation auseinandersetzen müssten. Diese ergebe sich zwangsläufig durch die EU-weite Niederlassungsfreiheit, so Berger, der sich nun begleitet von seinen Mitarbeitern aus dem Landesamt für Tourismusmarketing und Alpinwesen mit Claudio Zorzi, Präsident der Landesberufskammer der Skilehrer, getroffen hat, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

"Das Grundprinzip muss sein, dass die Qualität der alpinen Dienstleistungen für die Kunden gewahrt und deren Sicherheit weiterhin garantiert bleibt", betont der Landesrat. Eine Voraussetzung für die Ausübung aller alpinen Dienstleistungen sei daher eine adäquate Ausbildung. "Und gerade diese wird dank unserer rigiden Richtlinien auch in Zukunft ein enormer Wettbewerbsvorteil unserer Skilehrer sein", so Berger. Zudem gelte es, die Qualität der Angebote weiterhin hoch zu halten. "Aus der Herausforderung des nun europaweiten Wettbewerbs kann nur mit der nötigen Eigeninitiative von Skilehrern und Skischulen eine Chance werden", erklärt der Landesrat.

Mit Zorzi besprochen hat Berger darüber hinaus das Vorgehen rund um das staatliche Rahmengesetz für den Skilehrerberuf. "Südtirol hat in diesem Bereich primäre Zuständigkeit, trotzdem interessiert uns aber, was der Staat in seinem neuen Rahmengesetz festschreiben möchte", so der Landesrat. Dies sei nicht zuletzt aus autonomiepolitischen Überlegungen heraus notwendig: "Es gilt, unsere Zuständigkeiten zu wahren und gleichzeitig unsere Interessen auch bei der Ausarbeitung des Rahmengesetzes zu vertreten", erklärte Berger.

chr

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