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Grundbuch- und Katasterdokumente in Gemeinden - Klärungen durch LR Berger

(LPA) Bis Ende 2010 werden voraussichtlich die Grundbuch- und Katasterdaten aller Gemeinden mit Ausnahme von Kaltern und Bozen digital zugänglich sein. "Dies bringt mit sich, dass der Bürger auch in den Gemeinden Grundbuch- und Katasterdokumente beziehen kann", so Landesrat Hans Berger, der gestern (4. Februar) mit dem Gemeindenverband die Grundlagen geklärt hat.

Entbürokratisierungs-Schritte besprochen: LR Berger mit der Spitze des Gemeindenverbands und der Landesabteilung Grundbuch und Kataster (Foto: LPA/Pertl)

Berger informierte gestern mit Klaus Gänsbacher, Direktor der Landesabteilung Grundbuch-, Grund- und Gebäudekataster, Gemeindenverbands-Präsident Arnold Schuler und Geschäftsführer Benedikt Galler über das Fortschreiten der Digitalisierungsarbeiten. "In allen bereits digitalisierten Gemeinden - und damit in den meisten - wird es ab 17. Februar möglich sein, Auszüge aus dem Grundbuch oder dem Kataster zu erhalten", so Berger. Der Bürger muss demnach nicht mehr eigens ins Grundbuch- oder Katasteramt gehen, nachdem die Gemeinden problemlos auf die Grundbuch- und Katasterdaten zugreifen können.

"Zudem sind alle öffentlichen Ämter verpflichtet, Dokumente, zu denen sie selbst Zugang haben, auch selbst zu besorgen und dürfen diese nicht vom Bürger verlangen", so der Landesrat. Dies gilt demnach künftig auch für Grundbuch- und Katasterdaten, die die Gemeinden einsehen können und die daher nicht mehr vom Bürger beigebracht werden müssen. "Wir werden versuchen, im Interesse der Bürger und gemeinsam mit dem Land diesen neuen Dienst bestmöglich einzusetzen", bestätigte gestern auch Gemeinden-Präsident Schuler.

Um die Gemeinden dabei zu unterstützen, wurde vereinbart, die Mitarbeiter zu schulen und den Gemeinden zuzugestehen, 50 Prozent der vom Bürger eingehobenen Gebühren für einen Auszug einzubehalten. "Dadurch entschädigen wir die Gemeinden für ihren Mehraufwand", so Berger, der dem Gemeindenverband auch den nächsten Schritt in der Entwicklung vorgestellt hat. "Bereits in absehbarer Zeit wird es möglich sein, Teilungspläne über das Webportal OpenKat einzureichen", so der Landesrat. Eine Entwicklung, die von Schuler begrüßt wurde.

Schließlich wurde gestern zwischen Land und Gemeinden auch eine Zuständigkeitsfrage geklärt. Demnach liegt die Zuständigkeit der Gemeinden in Sachen Teilungspläne bei deren Registrierung und Protokollierung, eine Genehmigung durch die Gemeinden ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

chr

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