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LR Tommasini: Keine 5000 Wohnungswechsel geplant

(LPA) In nächster Zeit stünden 5000 Wechsel in den Wohnungen des Wohnbauinstituts an, weil diese für die Ansprüche der Mieter zu groß seien. Diese Meldung ist heute (27. Jänner) gleich von mehreren Medien verbreitet worden. "Das Problem ist: Die Meldung stimmt so nicht", stellt Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini klar.

Die Zahl 5000 beziehe sich auf die Anzahl aller Wohnungen des Wohnbauinstituts, die größer seien, als dies für die Anzahl der darin lebenden Personen vorgesehen sei. "Es ist aber nicht so, dass alle diese Wohnungen für eine kleinere geräumt werden müssen", so Tommasini. Vielmehr sehe die neu Tausch-Regelung vor, dass den Mietern, die derzeit eine zu große Wohnung bewohnen, eine freie - wenn auch kleinere - Wohnung im selben Viertel als Alternative angeboten werden müsse. "Diese Möglichkeit haben wir derzeit aber nur in wenigen Fällen, sodass der Wohnungstausch auch nur diese wenigen Fälle betreffen wird", erklärt der Landesrat, der zudem darauf verweist, dass auch die Nachfrage nach größeren Wohnungen bestehen müsse.

Was die Übersiedlung in eine kleinere Wohnung betrifft, so sei diese bereits heute vorgesehen. Neu sei lediglich, dass der Grundsatz des Wohnungstauschs in bestimmten Fällen auch auf Über-65-Jährige ausgedehnt worden sei. "Den Betroffenen wird in jedem Fall eine Wohnung im selben Stadtviertel angeboten und das Wohnbauinstitut kommt für die Kosten der Übersiedlung auf", so Tommasini. Auch seien Kranke oder Menschen mit Behinderung von der Regelung ausgenommen.

"In jedem Fall werden wir die neue Regelung mit dem nötigen Augenmaß anwenden", so der Landesrat, der betont, dass die neue Regelung des Wohnungstauschs aus der Notwendigkeit heraus geboren worden sei, den nötigen Wohnraum für Familien mit Kindern zu schaffen. "Diese leben heute oft in beengten Verhältnissen oder warten auf eine geeignete Wohnung", erklärt Tommasini. Niemand könne sich über zu niedrige Geburtenraten beklagen und eine Familienförderung einfordern, wenn nicht einmal der nötige Wohnraum bereit stehe, so der Landesrat. "Das Wohnbauinstitut hat als öffentliche Einrichtung nach zwei Grundsätzen zu handeln: jenem der Deckung des Bedarfs und jenem der Solidarität zwischen den Bürgern."

chr

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