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Freiwillige Sozialdiener: Anträge um Anstellung innerhalb 1. Februar

(LPA) Freiwilligen Sozialdienst leisten können Personen, die mindestens 28 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben und die italienische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Öffentliche und private Einrichtungen, die freiwillig Sozialdienst Leistende beschäftigen wollen, müssen innerhalb 1. Februar darum ansuchen.

Der freiwillige Sozialdienst kann 8 Monate, 16 Monate oder maximal 24 Monate dauern. Bei reduzierter Dauer (8 oder 16 Monate) ist der Einsatz mit einem entsprechenden Antrag auf weitere 8 Monate bzw. 16 Monate verlängerbar. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für Sozialdienst Leistende beträgt 40, 30 oder 20 Stunden.

Die monatliche Rückvergütung für den freiwilligen Sozialdienst beträgt 450 Euro bei einem Einsatz von 40 Wochenstunden, bei 30 Wochenstunden 400 Euro und bei 20 Wochenstunden 360 Euro.

Freiwillig Sozialdienst Leistende beschäftigen können öffentliche und private Einrichtungen und Organisationen, die keine Gewinnabsicht verfolgen, eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit in einem der folgendenTätigkeitsbereiche aufweisen und Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit in Bezug auf die geplanten Projekte und Vorhaben besitzen.

Der Einsatz der freiwillig Sozialdienst Leistenden erfolgt in folgenden Bereichen: gesundheitliche und soziale Fürsorge; Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie andere soziale Vorhaben, insbesondere Notstandshilfe; Bildung, Jugendarbeit und Kulturförderung; Schutz der Umwelt und des Kulturgutes; Zivilschutz; Verbraucherschutz; Entwicklungszusammenarbeit und Friedenseinsätze; Freizeitgestaltung und Sporterziehung.

Im heurigen Jahr fällt der erste Termin zur Einreichung von Anträgen für den Einsatz von freiwillig Sozialdienst Leistenden auf einen Sonntag, deshalb können die Anträge in diesem Jahr bis Montag, 1. Februar, im  Amt für Kabinettsangelegenheiten, Landhaus I, Crispistraße 3, Bozen eingereicht werden.

Für weitere Informationen: http://www.provinz.bz.it/zivildienst-sozialdienst

 

mac

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