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Weiterbildung und Zweisprachigkeit: Bis 1. Februar um Förderung ansuchen!

LPA - Weiterbildungsanbieter, die ohne Gewinnabsicht arbeiten und über eigene Satzungen verfügen, können beim Land Südtirol um finanzielle Förderung ansuchen. Die entsprechenden Ansuchen sind in diesem Jahr bis spätestens 1. Februar im Landesamt für Weiterbildung einzureichen.

Organisationen, Vereine und Einrichtungen, die Weiterbildung anbieten, keine Gewinnabsicht verfolgen und eigene Statuten haben, werden vom Amt für Weiterbildung in der Abteilung Deutsche Kultur finanziell gefördert.

In diesem Jahr können sie noch bis Montag, 1. Februar, um Finanzierungen für Maßnahmen und Investitionen im Bereich der Weiterbildung (Landesgesetz Nr. 41/1983), für Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse (Landesgesetz Nr. 5/1987) und für Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit (Landesgesetz Nr. 18/1988) ansuchen.

Der Einreichetermin wurde um einen Tag bis zum 1. Februar verlängert, da der im Gesetz vorgegebene Gesuchstermin, der 31. Jänner, auf einen Sonntag fällt. Die Ansuchen sind mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) abzuschicken oder persönlich im Amt für Weiterbildung (bis 17 Uhr) abzugeben.

Die  notwendigen Formulare können im Landesamt für Weiterbildung, Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, Tel. 0471 413393 oder 413398, angefordert oder im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/weiterbildung/formulare herunter geladen werden. Informationen erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Helga Girardi, Tel. 0471 413393, eMail: helga.girardi@provinz.bz.it.

jw

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