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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 11. Jänner 2010

LPA - Nach der Klausur in Ulten hat die Landesregierung heute, Montag, 11. Jänner, ihre Arbeiten im Bozner Palais Widmann fortgesetzt. Bei der ersten ordentlichen Sitzung dieses Jahres ging es um den Entwicklungsstand der Gemeinden, die Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes und den Radverleih längs des Radwegenetzes.

STRUKTURSCHWACHE GEBIETE: NEUE INDIKATOREN GESUCHT
Zur Bestimmung des Entwicklungsstandes oder der Strukturschwäche einer Gemeinde wird vorerst weiterhin das Dekret des Landeshauptmannes aus dem Jahre 2007 herangezogen. Dafür entschied sich heute die Landesregierung. Sie hatte sich aufgrund wiederholter Kritik eingehend mit dem Thema auseinander gesetzt. Die Einstufung als strukturschwaches Gebiet öffnet Gemeinden oder Gebieten die Tür zu verschiedensten Förderungen. Daher ist eine Einstufung gefragt, die möglichst vielen Indikatoren und Aspekten Rechnung trägt. "Wir wissen, dass ein touristisch kaum entwickeltes Gebiet beispielsweise im Wohnbau und vielleicht auch im Handwerk punkten kann",  so Landeshauptmann Luis Durnwalder bei der Montagspressekonferenz. Die Diskussion wurde auf der Grundlage statistischer Daten und Indikatoren sowie einer Reihe von Vorschlägen geführt, die der Leiter des Landesstatistikinstitutes ASTAT, Alfred Aberer, der Landesregierung heute unterbreitet hatte. "Nach langem Hin und Her haben wir uns dafür entschieden, mit den geltenden Bestimmungen weiterzuarbeiten, da wir keine brauchbare Lösung gefunden haben", erklärte Landeshauptmann Durnwalder nach der Regierungssitzung. Allerdings wurden die für Tourismus und Landwirtschaft sowie für Handwerk, Handel und Industrie zuständigen Landesräte Hans Berger und Thomas Widmann beauftragt, die Bestimmungen nochmals unter die Lupe zu nehmen, um innerhalb von zwei Monaten eventuelle Änderungen vorzuschlagen.

ABWANDERUNGSGEFAHR: UNTERSUCHUNG WIRD ANALYSIERT
"Südtirols Markenzeichen war es bisher, dass wir keine oder kaum Abwanderung zu verzeichnen hatten. Daher werden wir die auch nur kleinsten Anzeichen ernst nehmen und ihnen nachgehen", das betonte Landeshauptmann Durnwalder im Zusammenhang mit der Untersuchung über die Bevölkerungsentwicklung der Handelskammer. Die Landesregierung besprach heute die Handelskammer-Studie, die für 30 Südtiroler Gemeinden eine starke Veränderung der Bevölkerungsentwicklung bis 2021 prognostiziert. "Wir sind überrascht von den Ergebnissen der Untersuchung, nach der nicht nur strukturschwache Gemeinden  wie Prettau oder Graun, sondern auch Orte wie Corvara, Wolkenstein, St. Ulrich, St. Lorenzen, Toblach, Tramin, Hafling oder Barbian auf der roten Liste stehen", so der Landeshauptmann. Daher hat sich die Landesregierung heute dafür ausgesprochen, die Studie auf einer der nächsten Sitzungen gemeinsam mit den Fachleuten der Handelskammer genau zu analysieren und in der Folge die eventuell nötigen Maßnahmen zu ergreifen.

LANDESWARNZENTRALE: RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN SCHAFFEN
Auch mit der Einrichtung einer Landeswarnzentrale hat sich die Landesregierung heute befasst. "Wir verfügen zwar über ein effizientes Netz an ehren- und hauptamtlichen Einrichtungen, die Daten sammeln und verarbeiten und Situationen beobachten - vom Landeswetterdienst über das hydrografische Amt und die Wildbach- und Lawinenverbauung bis hin zu den Zivilschutzkommissionen -, doch ist es wichtig, all diese Daten miteinander zu verbinden, um ein umfassendes Bild über die Sicherheit zu erhalten", betonte LH Durnwalder heute. Die Landesregierung will daher im neuen Turm des Landeszivilschutzes in der Bozner Drususstraße eine zentrale Warnstelle einrichten. Dort sollen alle erhobenen Daten zusammenfließen, so dass sie dann gebündelt und koordiniert weitergegeben werden können. "Wir werden für die Zentrale kein neues Personal benötigen, allerdings bedarf es einer gesetzlichen Grundlage", so der Landeshauptmann heute.

LÄNDLICHES WEGENETZ: ZUSTÄNDIGKEITEN AN GEMEINDEN ABTRETEN
Um Bürokratie abzubauen und den Gemeinden mehr Entscheidungsspielraum zu überlassen, möchte die Landesregierung die Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes den Gemeinden überlassen und diesen dafür finanziell verstärkt unter die Arme greifen. "Derzeit ist die Forstbehörde für das ländliche Wegenetz zuständig. Das Land stellt den Gemeinden jährlich 2,5 Millionen Euro für die ordentliche Instandhaltung zur Verfügung. Die Beträge werden unter Berücksichtigung von Straßenlänge und Steilheit zugewiesen", erklärte LH Durnwalder. Das Land wendet zusätzlich weitere 20 Millionen Euro für außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen auf, die zumeist auf der Grundlage von Gesuchen zugewiesen werden. Heute sprach sich die Landesregierung nun dafür aus, das Jahresbudget für die ordentliche Instandhaltung zu vervielfachen und dafür den Gemeinden auch die außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen zu übertragen. Es handle sich – so der LH – um einen Vorschlag, der nun mit dem Gemeindenverband erörtert werden müsse: "Ich weiß nicht ob die Gemeinden einverstanden sind. Auf alle Fälle würden wir Bürokratie abbauen und die Arbeit der Gemeinden aufwerten. Natürlich werden bestimmte Wege, darunter zum Beispiel die Almerschließungs- oder Forstwege, weiterhin von den zuständigen Landesstellen in Stand gehalten."

LANDESPLAN DER WASSERSPEICHER
Wasserspeicher dienen unterschiedlichsten Zwecken: von der Stromerzeugung über die Trinkwasserversorgung bis hin zu Beregnung, Beschneiung oder als Löschwasser. Dabei wird die Errichtung von Wasserspeichern in vielen Fällen vom Land finanziell gefördert. Die Landesregierung hat heute beschlossen, einen landesweiten Plan der Trinkwasserspeicher zu erstellen. Dadurch will man nicht nur einen landesweiten Überblick erhalten, der Plan soll auch bei der Finanzierung und Positionierung der Speicher als Hilfsmittel dienen. Dabei sollen sowohl die Aspekte der Versorgung, als auch des Umweltschutzes und des Zivilschutzes berücksichtigt werden. Daher werden alle Sektoren – vom Tourismus und den Betreibern der Aufstiegsanlagen über die Land- und Forstwirtschaft bis hin zum Zivilschutz – an der Ausarbeitung des Planes beteiligt.

VERGEHEN GEGEN LANDESGESETZE: BESTRAFUNG VEREINHEITLICHEN
Was die Bestrafung bei Vergehen gegen Landesgesetze angeht, will die Landesregierung reinen Tisch machen. Es soll Klarheit und Transparenz darüber herrschen, welche Vergehen mit welchen Strafen behängt werden. "Oft ist es so, dass beispielsweise bei einem Bauvorhaben ein Strafbescheid des Landschaftsschutzes ins Haus flattert. Es folgt eine Strafe des Gewässerschutzes, vielleicht auch noch der Raumordnung oder der Forstbehörde", so Landeshauptmann Durnwalder. "Wir sind der Meinung, dass es eine einzige Strafe geben sollte und dass jeder bereits im Vorfeld Klarheit darüber haben sollte, was bei einem Vergehen auf ihn zukommt", schilderte der Landeshauptmann den Standpunkt der Landesregierung.

RAD & BAHN: VEREINHEITLICHTER SERVICE
Die Landesregierung will den Radtourismus in Südtirol weiter verbessern. Dazu schwebt ihr eine Vereinheitlichung des Radverleihdienstes längs des 460 Kilometer umfassenden Radwegenetzes auch in Kombination mit der Eisenbahnnutzung vor. Wie bereits im Vinschgau und auch im Pustertal sollte es landesweit möglich sein, zu gleichen Bedingungen Räder auszuleihen, diese an einem anderen Ort wieder zurückzugeben und eventuell die Bahn zu nutzen.  Heute sprach sie sich für die Einrichtung eines landesweit einheitlichen Dienstes aus, wobei auch eine Anbindung an die Nachbarregion ins Auge gefasst wird. "Wir haben bereits sieben Interessenten", so der Landeshauptmann heute.

LATSCH: JA ZU LANDSCHAFTSPLAN-ÄNDERUNG
Grünes Licht hat die Landesregierung heute für zwei Änderungen im Landschaftsplan der Gemeinde Latsch gegeben. Zum einen wurde die Bindung als besonders schutzwürdige Landschaft für eine rund 13 Hektar große Fläche im Skigebiet Tarscher Alm aufgehoben, um die Errichtung eines Parkplatzes sowie die Verlängerung des Skiliftes Latsch I um 300 Meter talwärts zu ermöglichen. Auf Vorschlag des Landesamtes für Landschaftsökologie wird hingegen der Raffeingraben bei Tarsch wegen "seiner ökologischen Bedeutung als Rückzugsgebiet in einer intensiv genutzten Landschaft" als Naturdenkmal "St. Medardusbach" ausgewiesen. Die heute von der Landesregierung beschlossenen Änderungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

jw

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