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Aufenthaltssteuer auf Zweitwohnungen: Mehr Spielraum für Gemeinden

LPA – Mit Inkrafttreten des Finanzgesetzes 2010 am 6. Jänner können Gemeinden die Aufenthaltssteuer auf Zweitwohnungen um bis zu hundert Prozent erhöhen. Auf diese Neuregelung weist Tourismus-Landesrat Hans Berger hin, der sie auf den Weg gebracht hat. "Wir geben den Gemeinden damit auch ein Steuerungsinstrument in Sachen Zweitwohnungstourismus in die Hand", so Berger.

Am morgigen, Dienstag, 5. Januar 2010, wird das Finanzgesetz 2010 im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft. Tourismus-Landesrat Hans Berger weist auf die Erhöhung der Aufenthaltssteuer-Grundtarife und den nun größeren Spielraum hin, der den Gemeinden bei der Besteuerung der Zweitwohnungen zuerkannt wird. "Durch diese Anhebung können die Gemeinden Belastungen durch den Zweitwohnungs-Tourismus ausgleichen", so Landesrat Berger.

"Zwar haben die Raumordnungsbestimmungen und eine umsichtigen Politik das Phänomen der Zweitwohnungen in Südtirol im Vergleich zu anderen Alpenregionen in Grenzen gehalten, trotzdem sind die Klagen über negative Auswirkungen des Zweitwohnungs-Tourismus in manchen Tourismus-Hochburgen groß", betont Landesrat Berger. "Durch die neue Bestimmung im Finanzgesetz erhalten Gemeinden nun die Möglichkeit, die Entwicklung besser zu steuern", sagt Berger.

Die Einnahmen aus der Aufenthaltssteuer fließen zum Großteil den Tourismusorganisationen zu. "Die Erhöhung schränkt also nicht nur den häufig kritisierten Zweitwohnungs-Tourismus ein, sondern stärkt die Habens-Seite der Tourismusorganisationen", so der Landesrat. Zum Status Quo erklärt Berger: "Derzeit gibt es Gemeinden, die bereits das Maximum ausschöpfen. Es gibt aber auch solche, die weit mehr verlangen könnten, als sie tatsächlich tun. Ab sofort wird dieser Spielraum weiter ausgebaut."

jw

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