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Sonderförderung von Metzgereien um ein Jahr verlängert

(LPA) Für Metzgereien, die Investitionen im Hygienebereich tätigen müssen, gibt's gute Nachrichten: Auf Antrag von Landesrat Thomas Widmann hat die Landesregierung gestern beschlossen, die außerordentlichen Förderungen um ein Jahr - und damit bis 31. Dezember 2010 - zu verlängern.

In Südtirol sind rund 70 handwerkliche und 20 industrielle Metzgereien, Betriebe, die selbst Vieh schlachten oder das Fleisch verarbeiten, von der Anpassung an die bestehenden Hygienebestimmungen (HACCP) der EU betroffen. Die Bestimmungen sehen vor, dass Metzgereien eine Reihe von baulichen Investitionen im Hygienebereich vornehmen müssen, um ihre Tätigkeit fortführen zu können. So müssen etwa Wände mit abwaschbarem Anstrich oder mit Fliesen versehen werden, die Metzgereien müssen über mindestens einen Raum für die Arbeitskleidung sowie abgetrennte und leicht zu reinigende WCs verfügen.

Darüber hinaus werden die Betriebe verpflichtet, die Armaturen bei Waschbecken so einzurichten, dass sie automatisch zu bedienen sind. Arbeitsflächen, Böden und Türen müssen aus leicht zu säubernden Materialien bestehen. Zwingend vorgeschrieben sind zudem eine angemessene Belüftung und Beleuchtung.

"Die Investitionen zur Anpassung der Betriebe an die neuen Hygienevorschriften sind für die kleinen Metzgereien besonders einschneidend, machen sie doch im Schnitt rund 100.000 Euro aus", erklärt Landesrat Widmann. Um den Metzgereien deshalb unter die Arme zu greifen, wird diese Investitionen vom Land finanziell unterstützt, und zwar mit einem De-minimis-Beitrag von 30 Prozent. "Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise war es allerdings vielen Betrieben bisher nicht ermöglich, die erforderlichen Anpassungen durchzuführen, weshalb es zweckmäßig war, unsere Sonderförderaktion um ein Jahr zu verlängern", so Widmann.

chr

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