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Neue Finanzregelung: LRin Repetto informiert über Details

(LPA) Was steht auf der Haben-, was auf der Soll-Seite der neuen Finanzregelung, die Landeshauptmann Luis Durnwalder und Finanzminister Giulio Tremonti gestern vereinbart haben? Diese Fragen hat heute (1. Dezember) Finanzlandesrätin Barbara Repetto auch mit Hilfe des Chefbuchhalters des Landes, Eros Magnago, geklärt.

Die gestern ausgehandelte neue Regelung sei eine durch und durch innovative, gleichzeitig aber auch eine, die sich an der ursprünglichen Form des Autonomiestatuts orientiere. "Diese hat in erster Linie auf fixe, garantierte Zahlungen des Staates abgestellt und weniger auf jährlich verhandelbare, wie dies in den letzten Jahren gehandhabt worden ist", so Repetto. Mit der neuen Regelung komme man gleichzeitig der in der Verfassung festgeschriebenen Verpflichtung der Regionen nach, solidarisch zu einem Ausgleich der Verhältnisse im Staat beizutragen.

Was aber ändert sich konkret? Zunächst zur - aus Sicht des Landes - Soll-Seite: Es gehen künftig die staatlichen Zahlungen des Ersatzbetrags für die Mehrwertsteuer auf Importe (337 Millionen Euro), der jährlich zu verhandelnde veränderliche Anteil (301 Millionen Euro) sowie die Beteiligung an den Fonds der so genannten Sektorengesetze (62 Millionen Euro) verloren. "Es handelt sich hier zu einem Teil auch um virtuelle Gelder, die der Staat oft nur mit großer Verspätung oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt hat", so Magnago heute.

Auf der Haben-Seite findet sich dagegen das Prinzip "neun Zehntel auf alles", wie der Chefbuchhalter des Landes erläutert. Das Land werde demnach künftig neun von zehn in Südtirol an Steuern erwirtschafteten Euro erhalten, und zwar auf ausnahmslos alle Steuern. Neu dazu kommen, zum Teil auch mit erhöhten Anteilen des Landes, die Beteiligungen an der Mineralölsteuer (23 Millionen Euro), der Mehrwertsteuer auf Importen (strikt auf den Südtiroler Anteil berechnet; 147 Millionen Euro), der Versicherungssteuer (21 Millionen Euro), der Steuer auf Spielautomaten (21,8 Millionen Euro), der Steuer auf Körperschaftsgewinne sowie auf Finanzprodukte (75 Millionen Euro) und auf den Beitrag für den Gesundheitsdienst im Rahmen der Autoversicherungsprämien (15,5 Millionen Euro). "Alles in allem kommen wir so auf Mehreinnahmen von etwas mehr als 300 Millionen Euro", so Repetto.

Ebenfalls auf der Haben-Seite zu verbuchen sind die Zuweisungen für die übertragenenen Zuständigkeiten, allen voran die Schule (250 Millionen Euro an Zuweisungen + 100 Millionen Euro an Nachzahlungen jährlich) und die anderen Zuständigkeiten (50 Millionen Euro).

Nicht materiell, sondern aus Sicht der Autonomie auf der Haben-Seite zu verbuchen, sind die zusätzlichen Zuständigkeiten, die das Land für sich beanspruchen kann. So geht es allen voran um die Übernahme der Zuständigkeiten für arbeitsmarktstützende Maßnahmen (Lohnausgleich, Mobilität, Arbeitslosengeld). "Gerade in der Krise haben wir gesehen, wie wichtig diese Instrumente sind, wenn wir die Folgen der Krise auf unseren Arbeitsmarkt selbstverwaltet, aktiv und gezielt abfedern wollen", betonte heute Repetto.

Daneben wird das Land die Kosten für die Universität zur Gänze übernehmen, ebenso jene für das Konservatorium. Auch an den Kosten der deutschen und ladinischen Programme der RAI sowie der Postverteilung kann sich das Land beteiligen. Darüber hinaus hat das Land auch die Möglichkeit, wichtige Einrichtungen anstelle des Staats zu schaffen. "Wir denken hier vor allem an das Gefängnis in Bozen", so Repetto. Und schließlich verpflichtet sich das Land, sich an Programmen für Gemeinden in Nachbarprovinzen zu beteiligen, und zwar im Ausmaß von höchstens 40 Millionen Euro. Alles in allem umfasst dieses Kompetenzenpaket rund 100 Millionen Euro, die der Staat auf Kosten des Landes einsparen kann.

Auf der Haben-Seite listen Repetto und Magnago schließlich zwei weitere Punkte auf. Der eine ist die Kontrolle über die Finanzgebarung und die Einhaltung des Stabilitätspakts durch die Gemeinden und die öffentlichen Körperschaften. Das Land - und nicht der Rechnungshof - wird diese künftig übernehmen. "Damit schließen wir doppelte Kontrollen aus", so Magnago. Die zweite neue Chance ist jene, die sich aus der Stärkung der Steuerautonomie ergibt: "Wann immer der Staat eine Bandbreite festlegt, innerhalb derer die Regionen eine Steuer einheben oder einen Aufschlag auf eine Steuer verlangen können, haben wir als Land die Möglichkeit, das Minimum zu unterschreiten", so Magnago. Wenn der Staat also beispielsweise vorgibt, dass die Regionen einen Zuschlag zwischen 0,9 und 1,4 Prozent auf die Körperschaftssteuer IRPEF einheben können, kann der Zuschlag des Landes künftig auch weniger als 0,9 Prozent betragen, nicht aber mehr als 1,4 Prozent.

chr

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