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Wohnbau: Neue Vereinbarung für Rotationsfonds steht

(LPA) Banken, die Interesse haben, Gelder aus dem Rotationsfonds zur Vergabe verbilligter Kredite im Wohnbau zu verwalten, können noch bis 18. Dezember die entsprechende Vereinbarung unterzeichnen. Sie ist auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini von der Landesregierung abgesegnet worden, wird am 1. Dezember veröffentlicht und gilt für die kommenden zehn Jahre.

Um Bürgern beim Haus- oder Wohnungskauf unter die Arme zu greifen, hat das Land die Möglichkeit vorgesehen, verbilligte Darlehen mit einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren zu vergeben. Die Mittel für diese Kredite stammen aus einem Rotationsfonds, auf den die Banken Zugriff haben, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land unterzeichnen. Die derzeit geltenden Vereinbarungen laufen Ende des Jahres aus.

Für die nächsten zehn Jahr hat man deshalb eine neue Mustervereinbarung erarbeitet, die eine Reihe von Neuerungen für die Banken vorsieht. So wurde etwa die Provision gesenkt, die den Banken für die Führung des Fonds zusteht. Dies deshalb, weil die einzelnen Darlehensverträge nun von der Landesabteilung Wohnungsbau vorbereitet werden.

Neu ist auch die Voraussetzung, dass die Banken über mindestens zwei Schalter in jedem Bezirk und über mindestens einen Schalter in der Landeshauptstadt verfügen müssen. Diese Bedingung ist eingefügt worden, um eine gewisse Kapillarität zu gewährleisten und so den Bürgern einen möglichst kurzen Weg zu den Banken zu garantieren.

Die Mustervereinbarung, die von der Landesregierung abgesegnet worden ist, wird am kommenden Dienstag, 1. Dezember, im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Banken, die die Vereinbarung unterzeichnen wollen, können das entsprechende Gesuch noch bis 18. Dezember, 12.00 Uhr, im  Landesamt für Wohnbauprogrammierung in der Abteilung Wohnungsbau, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen einreichen.

chr

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