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LR Theiner fordert Offenheit und Sensibilität für Kinderrechte

LPA - Am 20. November 2009, dem internationalen Tag der Kinderrechte, feiert die UN-Kinderrechtskonvention ihren 20. Geburtstag. Sozial- und Familienlandesrat Richard Theiner spricht von "einem besonderen und wichtigen Tag für alle Kinder und für uns Erwachsene, die wir Schutz und Förderung der Kinderrechte garantieren müssen" und von einer Verantwortung, "der wir nur gerecht werden können, wenn wir die Kinder und ihr Rechte ernst nehmen und Kinder als aktive und fähige Partner anerkennen“.

LR Theiner bei der heutigen Tagung über "Freiwillige Vormundschaft von Minderjährigen"

Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Inzwischen haben - außer Somalia und den USA - alle Staaten der Welt dieses Übereinkommen ratifiziert und sich dazu verpflichtet, die interne staatliche Gesetzgebung den Grundwerten der UN-Konvention anzupassen. Die Kinderrechtskonvention ist somit eines der meist unterschriebenen internationalen Dokumente.

In Südtirol sind die internationalen Richtlinien zur Förderung, Garantie und zum Schutz der Kinderrechte Grundlage des aktuellen Landesozialplans 2007-2009 sowie des Bereichsplans für Kinder- und Jugendhilfe, die Schutz-, Förderungs- und Hilfsmaßnahmen frü Heranwachsende beinhalten. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft, die in diesem Jahr beschlossen wurde. Der Landtag hat das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz (LG Nr. 3) im Juni 2009 verabschiedet. Hauptaufgabe dieser Anwaltschaft ist es nach den Worten von Landesrat Theiner, "den Kindern ein Sprachrohr zu sein und sich spezifisch für ihre Interessen einzusetzen".

Der Achtung der Kinderrechte sind auch die territorialen Sozialdienste verpflichtet, die für den Schutz und das Wohl der Minderjährigen sorgen. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 3568 Kinder und Jugendliche betreut. Als eines ihrer Hauptziele sehen die Sozialdienste die Wahrung des Grundrechts der Kinder, innerhalb der eigenen Familie aufzuwachsen. "Die Elternbildung, sowie die Unterstützung der Eltern in der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten sowie ihrer elterlichen Verantwortung wird auch in Zukunft ein zentrales Thema darstellen", sagt der Landesrat.

Einen Schritt zur Förderung und Wahrung der Kinderrechte setzt das Sozial- und Familienressort am heutigen Freitag, 17. November 2009, mit einer Tagung über die freiwillige Vormundschaft für Minderjährige. "Dank dem gut funktionierenden Netz von Diensten und Institutionen zum Schutz der Minderjährigen ist die Anzahl der Vormundschaften in Südtirol überschaubar", erklärt der Landesrat. So gab es im Jahr 2008 ca. 70 Minderjährige mit einer laufenden Vormundschaft. Nicht desto trotz komme der freiwilligen Vormundschaft eine wichtige Bedeutung zu, so Landesrat Theiner: "Sie ist Ausdruck einer solidarischen, aktiven und verantwortungsbewussten Gesellschaft, die den Rechten der Kinder und Jugendlichen mit Offenheit und Sensibilität begegnet."

jw

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