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Hausärzte: Land gesprächsbereit, aber auf Zuständigkeit beharren

(LPA) Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts, in dem das Recht des Landes bestätigt wird, Verträge mit den Hausärzten abzuschließen, zeigt sich das Land gesprächsbereit. "Wir sind durchaus bereit, uns mit der klagenden Gewerkschaft an einen Tisch zu setzen, um eine Lösung im Interesse der Patienten zu finden, beharren aber auf unserer Zuständigkeit", so der zuständige Amtsdirektor Alfred König.

Nach einem verlorenen Prozess in erster Instanz, hat das Land nun vom Oberlandesgericht Recht bekommen: Es dürfen auch weiterhin Verträge mit den Allgemeinmedizinern abgeschlossen werden, wie dies bereits seit 1997 der Fall war. "Wir kennen zwar die Begründung des Urteils noch nicht, sind aber erleichtert, weil wir nun weiterhin Verträge abschließen können, die auf die spezifischen Südtiroler Bedürfnisse zugeschnitten sind", so König, Direktor des Landesamts für Gesundheitssprengel.

In Frage gestellt hatte diese Zuständigkeit des Landes die gesamtsstaatliche Gewerkschaft der Allgemeinmediziner FIMMG, die in Südtirol eine Minderheit der Hausärzte vertritt. "Wäre die Klage der FIMMG angenommen worden, würden auch in Südtirol die gesamtstaatlichen Verträge gelten, die eine gänzlich andere Situation im Auge haben, als sie bei uns gilt", so König, der vor allem auf das Recht der Patienten verweist, in ihrer Muttersprache mit dem Hausarzt kommunizieren zu können. "Aufgrund des vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweises ist die Auswahl und damit auch die Anzahl an Hausärzten bei uns geringer, die Patientenanzahl pro Arzt notgedrungen also höher", erklärt der Direktor.

Aufgrund der höheren Anzahl an Patienten und des - wie König betont - größeren Einsatzes der Hausärzte sei deren Entlohnung höher als in anderen Regionen. "Wir wollen auch nur Allgemeinmediziner, die sich mit unserem Gesundheitssystem identifizieren", so der Amtsdirektor, der betont, dass man trotz des positiven Urteils des Oberlandesgerichts gesprächsbereit sei. "Wir diskutieren gerne mit der FIMMG über Lösungen, die den Patienten entgegen kommen, es muss aber klar sein, dass die Zuständigkeit des Landes, Verträge mit den Ärzten abzuschließen, nicht zur Disposition steht", so König. Man werde notfalls, so betont der Direktor, diese Zuständigkeit bis in die letzte gerichtliche Instanz verteidigen, weil dies im Sinne der Patienten sei: "Unsere Bürger sind mit dem auf der Grundlage unseres Vertrags basierenden System der Hausärzte zufrieden und fühlen sich bestens versorgt", so König.

chr

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