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Neue Formen des Kinder- und Jugendschutzes: Tagung in Bozen

(LPA) Mit dem Einsatz Freiwilliger als gesetzlicher Vormund für Minderjährige befasst sich eine Tagung, die das Landesamt für Familie, Frau und Jugend am kommenden Dienstag, 17. November, in Bozen veranstaltet. Als Grundlage dient dabei die Erfahrung der Region Venetien, die bereits seit Jahren auf diese neue Form des Kinder- und Jugendschutzes setzt.

Den 20. Geburtstag der UNO-Kinderrechtskonvention nimmt das Landesamt für Familie, Frau und Jugend zum Anlass, sich mit neuen Formen des Kinder- und Jugendschutzes zu befassen. Bei der Tagung am Dienstag geht es in erster Linie um Freiwillige, die die gesetzliche Vormundschaft für Minderjährige übernehmen. Im Mittelpunkt stehen demnach die Fragen, welche Aufgaben ein Vormund hat, wer als solcher eingesetzt werden kann, welche Voraussetzungen es braucht sowie welche Rechte und Pflichten aus einer solchen Vormundschaft entstehen.

Eröffnet wird die Tagung zu den Freiwilligen als Vormund

am kommenden Dienstag, 17. November,

um 9.15 Uhr

im Innenhof des Palais Widmann,

Crispistraße 3, Bozen,

von Landesrat Richard Theiner, es folgt eine Reihe von Fachreferaten anerkannter Experten. Im Anschluss daran werden sich Vertreter verschiedener Dienste und Einrichtungen, etwa der Region Venetien, des Jugendgerichts Bozen, des Vormundschaftsgerichts Meran oder des Betriebs für Sozialdienste Bozen zum Thema der Vormundschaft für Minderjährige austauschen.

chr

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