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Luftqualität: Verbesserte Lage – Maßnahmen für den Winter ab 1. November

LPA - Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol oder Blei sind in Südtirol inzwischen eindeutig weniger geworden, heißt es aus der Landesumweltagentur. Auch in Sachen Feinstaub gibt es laut Umweltagenturdirektor Luigi Minach eine Verbesserung. Ab 1. November greift zur Vorbeugung ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Fahrzeuge der Klassen Euro 0 und Euro 1 sowie für alle Zweitaktmotorräder.

Die Verbesserung der Kraftstoffe, der Motoren und die Einführung von Abgasreinigungssystemen habe dazu geführt, dass Luftschadstoffe wie z.B. Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol oder Blei in Südtirol letzthin weniger häufig vorgekommen seien, berichtet Umweltagenturdirektor Minach. Durch den zunehmenden Verkehr wurden laut Minach allerdings die Maßnahmen gegen andere Schadstoffe wie Stickstoffdioxid wettgemacht und die Lage sei unverändert. Wie an anderen viel befahrenen Strassen in Europa gibt es auch in Bozen oder entlang der Brennerautobahn Grenzwertüberschreitungen. „Innerhalb 2010 müssen wir diesbezüglich einen Sanierungsplan einreichen und Maßnahmen ergreifen, damit der Grenzwert bis 2015 eingehalten wird“, sagt Minach.

Beim PM10, also beim Feinstaub ist in Südtirol wie in Nordtirol und Bayern in den vergangenen zwei bis drei Jahren ein Rückgang zu beobachten. „Sicher ist, dass derzeit ein Großteil der in Südtirol gemessenen Überschreitungen auch auf Transportphänomene aus der Poebene zurückzuführen sind, gegen die wir machtlos sind und gegen die nur  Maßnahmen auf gesamtstaatlicher Ebene helfen“, erklärt Minach.

Bis 2005 hatten gab es in Meran und Bozen zwischen 60 und 80 Tage im Jahr an denen die Grenzwerte überschritten wurden. Von der EU erlaubt sind lediglich 35 Überschreitungstage pro Jahr. In den vergangenen beiden Jahren wurden in Südtirol nur mehr 30 Überschreitungen gemessen. Der Aktionsplan mit den verschärften Fahrverboten ist daher seit zwei Jahren außer Kraft gesetzt. „Auch im heurigen Winter, also von 1. November 2009 bis 31. März 2010, gelten daher nur die vorbeugenden Maßnahmen, also ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse Euro 0 und Euro 1 sowie für Taktmotorräder“, kündigt Minach an. Fahrzeuge der Klasse Euro 0 haben nämlich überhaupt keinen Katalysator. Fahrzeuge der Klasse Euro 1 haben nur einen Katalysator der ersten Generation, der erst nach 15 Minuten wirksam wird. Zweitaktmotorräder verbrennen Öl und sind daher besonders belastend. 

Das Mehrjahresmaßnahmenkonzept des Landes war beispielgebend im In- und Ausland. „Wir sind eine der wenigen Provinzen in Italien, die den PM10-Grenzwert einhalten und es geschafft haben, zehn Millionen Euro Fördergelder für Luftreinhaltemaßnahmen nach Hause zu bringen und wir haben gute Aussichten auf weitere Gelder“, freut sich Minach.

Die Wirkung des Maßnahmenpakets ist laut Minach unbestritten. So konnte bei den ausgedehnten Fahrverboten die PM10-Abnahme auch direkt gemessen werden. Der letzthin beobachtete besonders starke Rückgang sei vermutlich auch meteorologisch bedingt, meint Minach. 

Beim Feinstaub erlaubt die EU keine weitere Grenzwertüberschreitung, weshalb vorbeugende Maßnahmen getroffen werden müssen, falls sich die Witterung wieder ändert. Im kommenden Winter laufen die derzeit gültigen Maßnahmen aus. „Wir sind nun dabei die Einteilung in Zonen der Luftqualitätsgebiete neu zu überarbeiten und werden im kommenden Jahr, auch in Abhängigkeit des Verlaufes der heurigen Winterperiode, ein neues Aktionspaket zur Verbesserung der Luftqualität zur Bewertung vorlegen“, sagt der Umweltagenturdirektor.

Aufrecht bleibt außerdem die Infoaktion für eine bessere Verbrennung von Holz bzw. Biomasse.

Vorbeugemaßnahmen

Von Verboten betroffene FahrzeugeFahrzeuge ohne Verkehrseinschränkungen

Zeitraum

Mittlere Zone

Umweltzone
Montag bis Freitag
7:00 – 10:00 und 16:00 – 19:00

Fußgängerzone
7 Tage die Woche
ganztägig

1. November 2009
- 31. März 2010

-

Euro 0, 1, alle Zweitaktmotorräder
es fahren alle KFZ ab Euro 2

Euro 0,  1, alle Zweitaktmotorräder
es fahren alle KFZ ab Euro 2

Gilt nicht für: Hybridfahrzeuge (Elektro/Benzin), Gasfahrzeuge (Methan, Flüssiggas), Null-Emissionsfahrzeuge (Elektrizität, Wasserstoff) 4-Takt-Motorräder, elektrische Motorräder

SAN

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