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Vereinbarungen mit Weißem Kreuz und Wasserrettung unterzeichnet

(LPA) Die Basis für eine weiterhin effiziente Betreuung im Katastrophenfall und die Bergung von Unfallopfern im Wasser ist heute (30. Oktober) im Büro von Landeshauptmann Luis Durnwalder geschaffen worden. Dort wurden die Vereinbarungen mit dem Weißen Kreuz und der Wasserrettung unterzeichnet, die diese Dienste im Auftrag des Landeszivilschutzes fortführen.

Vereinbarung besiegelt: (v.l.) Ivo Bonamico, Direktor des Weißen Kreuzes, Präsident Rammlmair, Günther Walcher (Landesamt für Zivilschutz), LH Durnwalder, Wasserrettungs-Chef Niederkofler und Direktor Staffler (Foto: LPA/Pertl)

"Unser Zivilschutz basiert nicht nur auf der Arbeit der Mitarbeiter des Landeszivilschutzes, sondern setzt vor allem auf den Einsatz ehrenamtlicher Helfer, die uns ein kapillares Hilfsnetz ermöglichen", erklärte Durnwalder heute nach der Unterzeichnung der Vereinbarungen. Dieses System funktioniere vorbildhaft und werde auch vom staatlichen Zivilschutzchef Guido Bertolaso immer wieder als Beispiel herangezogen.

Damit das Land allerdings die Kosten für die Organisation der ehrenamtlichen Zivilschutzeinrichtungen abgelten und ihnen die notwendigen Gerätschaften zur Verfügung stellen kann, werden mit den Organisationen Vereinbarungen abgeschlossen. Zwei solche Vereinbarungen hat Landeshauptmann Durnwalder heute mit Georg Rammlmair, Präsident des Landesrettungsvereins Weißes Kreuz, sowie mit Franz Niederkofler, Präsident der Wasserrettung Südtirol, unterzeichnet. "Sie bilden die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Land und Zivilschutz-Organisationen", so der Landeshauptmann.

Die beiden heute unterzeichneten Vereinbarungen betreffen einmal den Betreuungsdienst, der vom Weißen Kreuz übernommen wird. "Der Betreuungsdienst hat die Aufgabe, im Katastrophenfall sowohl die Bevölkerung wie auch die Einsatzkräfte zu verpflegen, zu beherbergen und zu betreuen", erklärt Hanspeter Staffler, Direktor des Landeszivilschutzes. Die Bergung von Unfallopfern im Wasser übernimmt dagegen weiterhin die Wasserrettung.

Welche Voraussetzungen die Zivilschutzvereine erfüllen müssen, um mit dem Land Vereinbarungen abschließen zu können, hat die Landesregierung erst vor wenigen Tagen festgelegt. "Die Organisationen müssen mindestens 50 Mitglieder und einen angemessen ausgestatteten Sitz in mindestens vier der neun Feuerwehrbezirke in Südtirol haben", so Landeshauptmann Durnwalder.

chr

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