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Eingliederung ins Berufsleben: Neuer Leitfaden für ESF-Akkreditierung

(LPA) Über den Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert das Land Projekte zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Organisationen, die dieses Ziel verfolgen und entsprechende Projekte zur Förderung durch den ESF einreichen wollen, müssen sich akkreditieren lassen. Den neuen Leitfaden für diese Akkreditierung hat die Landesregierung nun genehmigt.

Nachdem sich der rechtliche Rahmen auf Staatsebene geändert hat, musste nun auch das Südtiroler Akkreditierungssystem angepasst werden. Neu ist demnach etwa, dass nicht mehr der Sitz einer Einrichtung akkreditiert wird, sondern die Einrichtung als Organisation. Auch gibt es nur noch einen Akkreditierungs-Leitfaden für Bildung und Orientierung. Neu ist überdies, dass Einrichtungen, die Aus- und Weiterbildungsprojekte für Dritte einreichen, nicht mehr wie bis dato verpflichtend im Vorhinein einen Sitz in Südtirol nachweisen müssen. Vielmehr kann dieser auch nach Genehmigung eines Projekts eröffnet werden.

Die Akkreditierung der Organisationen erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird eine provisorische Akkreditierung zugestanden, sobald das Ansuchen und alle Anlagen eingereicht worden sind. Endgültig akkreditiert werden die Einrichtungen allerdings erst, wenn eine Vor-Ort-Überprüfung positiv ausgefallen ist. Dieser Kontrolle werden alle unterzogen, die zum ersten Mal ein Ansuchen einreichen und die provisorische Akkreditierung erhalten haben, nachdem eines ihrer Projekte genehmigt wurde. Alle akkreditierten Einrichtungen müssen allerdings damit rechnen, dass die ESF-Projekte laufend kontrolliert werden und dabei auch auf die Einhaltung der im Leitfaden vorgegebenen Kriterien geachtet wird.

Mit dem neuen Leitfaden entfällt zudem die verpflichtende Teilnahme am Online-Seminar zum Akkreditierungssystem IBAS. Allerdings müssen sich die Organisationen über die neuen Kriterien des Leitfadens 2009 informieren und anhand einer Checkliste die erforderlichen Voraussetzungen für die Akkreditierung überprüfen.

Den Leitfaden 2009 gibt's unter www.provinz.bz.it/europa/esf, wo auch das Ansuchen um Akkreditierung zu finden ist. Dieses muss auf Papier und in elektronischer Form gemeinsam mit den Anlagen bis 30. November bei der ESF-Dienststelle des Landes in der Gerbergasse 69 in Bozen eingereicht werden.

chr

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