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12.000 landwirtschaftliche Betriebe in Datenbank - Bürokratieabbau

(LPA) Vier Jahre Arbeit stecken hinter dem neuen land- und forstwirtschaftlichen Informationssystem (LAFIS), in dem die Daten von nicht weniger als 12.000 Grünlandbetrieben mit einer Wiesen- und Äckerfläche von 60.000 Hektar erfasst sind. "Das LAFIS bildet die Grundlage für eine Reihe von bürokratischen Erleichterungen für die Bauern", so die Landesräte Hans Berger und Barbara Repetto.

"Vor vier Jahren haben wir uns gesagt, dass viele Meldungen und Ansuchen der Bauern auch möglich sein müssen, ohne dass Papierstapel hin- und hergeschoben werden", so Berger, der heute mit Informatiklandesrätin Repetto, Kurt Pöhl, Direktor der Landesabteilung Informationstechnik, und Ernst Stifter, stellvertretender Landestierarzt, das neue LAFIS vorgestellt hat. Es handelt sich um eine riesige Datenbank, in die die wichtigsten Angaben zu rund 12.000 Grünlandbetrieben in Südtirol eingeflossen sind.

Diese Daten - jene der Obst- und Weinbaubetriebe folgen in einem zweiten Schritt - wurden von Seiten der Mitarbeiter der Landesabteilung Forstwirtschaft erhoben: Flächennutzung, Bewirtschaftung, Hangneigung, Höhenlage, Viehbestand, Erschwernispunkte. "Allein in die neue Berechnung der Erschwernispunkte fließen die Daten zu Höhe, Hangneigung und Zerstückelung der Flächen, zur Entfernung zur nächsten Ortschaft und zur Zufahrt ein", so der Landesrat. Ganz nebenbei wurde so auch ein Bild der extremsten Südtiroler Höfe gezeichnet. So liegt die höchste gemähte Wiese auf 2516 Metern unter dem Seceda-Gipfel, das höchstgelegene Wirtschaftsgebäude in Schnals auf 2007 Metern oder der Hof mit den meisten Erschwernispunkten in Rabenstein in Passeier.

Einmal erhoben, bilden die Daten die Grundlage für zahlreiche Ansuchenvordrucke, die bereits vorausgefüllt zum Antragsteller kommen. "Es brauchen damit weder Grundbuchsauszug noch Grundbesitzbogen vorgelegt werden", so Berger, dessen Kollegin Repetto ergänzt: "Durch das LAFIS können Daten schnell und problemlos verifiziert und dank der Vernetzung mit zahlreichen anderen involvierten Systemen abgeglichen werden." Vorteile seien eine höhere Qualität der Daten, weniger Probleme bei Kontrollen und eine schnellere Auszahlung von Beiträgen, vor allem solcher, die über das Ländliche Entwicklungsprogramm der EU liefen, so Repetto.

Zudem konnte dank des weitläufig vernetzten LAFIS auch der bürokratische Aufwand rund um die Tierbewegungen abgebaut werden. "Bisher musste bei jeder Tierbewegung - wenn Tiere also auf die Alm gebracht oder verkauft wurden, wenn sie zur Versteigerung oder in den Schlachthof transportiert wurden - das so genannte Modell 4 ausgefüllt werden", erklärte heute Landesrat Berger. Eine Kopie dieses Formulars blieb beim Besitzer, eine ging an den Transporteur, eine an den Empfänger und eine an den Amtstierarzt. "Heute genügt eine Meldung innerhalb von sieben Tagen", so Berger: entweder online (www.provinz.bz.it/tierbewegung), per Fax an 0471 417888 oder direkt an den Amtstierarzt. Eine Ausnahme bildet lediglich der Weg zum Schlachthof: Dafür muss immer noch ein Modell 4 ausgefüllt werden, allerdings in Form einer Eigenerklärung. "Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die Tiere eine medizinische Behandlung im Vorfeld erfahren haben, und so die Lebensmittelsicherheit garantiert werden", so der Landesrat. 

chr

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