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Studienbeihilfen im Gesundheitsbereich: Gesuche bis 20. November

(LPA) Auch in diesem Jahr vergibt das Land Studienbeihilfen im Bereich der Weiterbildung im Gesundheitswesen. Die Beihilfen gehen an das Gesundheitspersonal bzw. die Fach- und Hilfskräfte in diesem Bereich, die Kriterien für deren Vergabe hat die Landesregierung nun definiert. Ein erster Einreichtermin ist auf 20. November festgelegt worden.

Damit jemand in den Genuss einer Beihilfe kommen kann, muss der besuchte Kurs mindestens 14 Tage dauern. Zudem weist das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals darauf hin, dass die Antragsteller im Besitz eines nichtärztlichen Studientitels im Gesundheitsbereich und des positiven Gutachtens des direkten Vorgesetzten sein müssen. Die Einkommenssituation werde dagegen nicht berücksichtigt.

Die Studienbeihilfe beträgt 50 Prozent der Einschreibe- und Teilnahmegebühren und darf 2500 Euro jährlich nicht überschreiten. Vordrucke für die notwendigen Gesuche gibt's im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals in Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 3. Stock, Zimmer 380. Als Einreichetermin gelten der 20. November für all jene Kurse, die zwischen 1. August und 31. Dezember dieses Jahres begonnen haben oder noch beginnen bzw. der 4. Mai für Kurse mit Start zwischen 1. Jänner und 31. Juli 2010.

Vordrucke und Kriterien finden sich zudem auf der Website des Gesundheitsressorts des Landes im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/gesundheitswesen), und zwar unter der Rubrik "Formulare - Studienbeihilfen für den Besuch von Kursen der Fachausbildung im Gesundheitsbereich" oder im Serviceportal des Bürgernetzes (www.egov.bz.it). Für weitere Infos steht Claudia Paulato im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung (Tel. 0471 418152 bzw. 0471 418140; E-Mail: claudia.paulato@provinz.bz.it).

chr

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