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Neues Landesgesetz zu Bonifizierungen wird morgen veröffentlicht

(LPA) Morgen, Dienstag, 20. Oktober, wird das Landesgesetz im Amtsblatt der Region veröffentlicht, mit dem der Bereich der Bonifizierungen neu geregelt wird. Das Gesetz tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Das Landesgesetz mit dem Titel "Bestimmungen zur Bonifizierung" trägt das Datum vom 28. September 2009 und die Nummer 5. Es wird morgen im Amtsblatt Nummer 43 veröffentlicht.

Vorgelegt worden ist die Neuregelung der Bonifizierung von Agrarlandesrat Hans Berger. Das neue Landesgesetz soll vor allem als Einheitstext dienen, in dem alle die Bonifizierung betreffenden Regelungen gesammelt worden sind. "Seit das Land 1974 die Zuständigkeit für die Bonifizierungen übernommen hat, wurde eine ganze Reihe von Gesetzen und Bestimmungen erlassen, die mit dem neuen Gesetz an die heutige Situation angepasst und geordnet werden", erklärt Berger. Nur so könne der Überblick über die Regelungen und damit auch eine reibungslose Anwendung garantiert werden.

Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz weist der Landesrat auch auf die Veränderungen hin, die die Bonifizierung in den vergangenen Jahrzehnten durchgemacht habe: So sei diese früher allein aus produktionstechnischen Gründen erfolgt, heute habe eine Bonifizierung meist in erster Linie umwelttechnische Gründe.

chr

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