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LR Widmann: "Tremonti ter und Wirtschaftsförderung kumulierbar"

LPA - Die staatliche Maßnahme zur Unterstützung der Unternehmen, die unter dem Begriff "Tremonti ter" bekannte Steuerbegünstigung, kann mit den Landesbeträgen für betriebliche Investitionen in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen kumuliert werden. Darauf weist Wirtschaftslandesrat Thomas Widmann hin.

"Damit können wir unseren Betrieben eine größtmögliche Unterstützung gewähren", so der Wirtschaftslandesrat Widmann. Nachdem die Rechtmäßigkeit mit dem EU-Recht (Artikel 87 des EU-Vertrages) überprüft wurde, sei diese Entscheidung gefallen, sagt Widmann.

Die Steuerbegünstigung des Staates (Verordnung 78/2009) betrifft Unternehmen, die im Maschinenbau tätig sind (Kodierung 28 "Maschinenbau" der ATECO Klassifikation 2007). Sie ist für Anschaffungen neuer Maschinen und Anlagen vorgesehen, die im Zeitraum vom ersten Juli des heurigen Jahres bis zum 30. Juni 2010 erfolgen, und ermöglicht es, 50 Prozent der Investitionssumme des zu versteuernden Gewinns des Unternehmens abzuziehen.

"Für dieselbe Investition sehen wir über unsere Wirtschaftsförderung (Landesgesetz Nr. 4/97 – Maßnahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft) auch Kapitalbeiträge in der Höhe von 8,5 Prozent der Investitionssumme für mittlere Unternehmen und 23 Prozent für Kleinunternehmen vor“, so Widmann. Diese können also zusätzlich in Anspruch genommen werden. Gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten sei jede Maßnahme zur Unterstützung der Klein- und mittleren Betriebe wichtig, betont der Wirtschaftslandesrat.

 

jw

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