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LR Berger zu Tierschutztag: Nicht artgerechter Haltung Riegel vorschieben

(LPA) "Mit einer Reihe von Regelungen haben wir der nicht artgerechten Haltung von Tieren in Südtirol einen Riegel vorgeschoben; ein Weg, der möglichst überall eingeschlagen werden sollte." Zum Welttierschutztag, der am 4. Oktober begangen wird, weist Landesrat Hans Berger auf den Einsatz des Landes im Tierschutz hin: vom Tierversuchs-Verbot bis zur Beschlagnahme von Tieren, die nicht artgerecht gehalten werden.

Als "modern und in vielen Bereichen vorbildlich" bezeichnet der Landesrat das seit 2000 geltende Tierschutzgesetz, das in vielen Punkten strenger ausfällt als in anderen Regionen. "So gibt es bei uns etwa ein striktes Verbot von Tierversuchen, denn schließlich sind Tiere Lebewesen, die genauso Schmerz und Leid empfinden", so Berger. Ein besonderes Augenmerk gelte deshalb auch der artgerechten Haltung von Haus- und Nutztieren. "Eine Gesellschaft, die auf ihre christlichen und humanistischen Wurzeln pocht, kann es nicht dulden, dass Tiere gequält oder unter unwürdigen Bedingungen gehalten werden", unterstreicht der Landesrat.

Als Beispiel führt er das Verbot der Batteriehaltung von Geflügel an, wo Legehennen oft nicht einmal die Fläche eines DIN-A4-Blattes zur Verfügung steht. "Es geht nicht nur um eine artgerechte Haltung der Hennen, sondern auch um den Schutz der Gesundheit der Menschen", so Berger mit Blick auf die Verbreitung von Krankheiten und einen entsprechend hohen Medikamenten-Einsatz in Legebatterien. Für Konsumenten sei es wichtig, auf die Herkunft der Eier zu achten: "Letztendlich ist es der Konsument selbst, der beim Kauf von Eiern über die Haltung der Hennen entscheidet", so Berger.

Er weist auf eine weitere weitreichende Regelung in Sachen artgerechte Haltung hin. So gibt es seit dem Vorjahr für die Bürgermeister die Möglichkeit, nicht artgerecht gehaltene Tiere nach einem Gutachten des Amtstierarztes zu konfiszieren. Mit dieser Regelung sei ein schnelles Eingreifen bei unwürdigen Haltungs-Bedingungen möglich. "Früher musste man eine Beschlagnahme vor Gericht durchsetzen: ein meist sehr langer Weg", so der Landesrat. Im Falle einer Beschlagnahme könne ein einjähriges Haltungsverbot von Tieren ausgesprochen werden, im Wiederholungsfall sogar ein lebenslängliches. Nach Inkrafttreten dieser Regelung sind bereits Rinder in zwei Betrieben zwangsversteigert worden, in denen die Tiere grob vernachlässigt worden waren.  

Schließlich verweist Berger auf die zehn Tierschutzvereine in Südtirol, die mit jährlich rund 300.000 Euro bezuschusst werden "Ihnen kommt eine sehr wichtige Funktion in Sachen Tierschutz zu, nachdem sie ehrenamtlich zahllose Einsätze durchführen", so der Landesrat. Dazu werde auch das Tierheim Sill des Sanitätsbetriebs als zentrales Tierheim und als Auffangstation für Tiere aller Art finanziert.

chr

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