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Alten- und Pflegeheime: LR Theiner zu Akkreditierungs-Richtlinien

(LPA) In Südtirols Alten- und Pflegeheimen soll auch weiterhin auf Qualität gesetzt werden. "Nicht nur bei Ausstattung und Organisation, sondern vor allem in der Betreuung ist die Sicherung der Qualität unumgänglich", so Landesrat Richard Theiner, auf dessen Antrag hin die Landesregierung heute (7. September) die Akkreditierungsrichtlinien für Alten- und Pflegeheime genehmigt hat.

Wer Alten- und Pflegeheime eröffnet oder führt, muss vom Land "akkreditiert", also zugelassen werden. "Die Zulassung erfolgt, wenn die Einrichtung gewisse Mindestanforderungen erfüllt, sodass wir eine möglichst gleichwertige Betreuung aller Bürger gewährleisten", so Landesrat Theiner. Der von ihm eingebrachte und von der Landesabteilung Sozialwesen in Absprache mit Sanitätsbetrieb, Gemeindenverband und Verband der Altenheime ausgearbeitete Beschluss zielt auf die Garantie von Betreuungsqualität in den Alten- und Pflegeheimen ab.

Neu geregelt wird die Mindestgröße einer Einrichtung. So soll es in Zukunft kein Pflege- oder Altenheim mit weniger als 40 Betten oder mehr als 120 Betten geben. "Groß geschrieben wird auch die Zusammenarbeit, insbesondere zwischen kleineren Heimen", so Landesrat Theiner. Verbundsysteme sollen die Qualität erhöhen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit sichern.

chr

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