News / Archiv

News

Öffentlicher Nahverkehr: Mehr Klarheit und Sicherheit für Nutzer

(LPA) Eine ganze Reihe von Neuerungen hat die Landesregierung heute (24. August) auf Vorschlag von Landesrat Thomas Widmann im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs auf den Weg gebracht. "Wir schaffen damit für Bus- und Bahnnutzer mehr Klarheit und nehmen notwendige Anpassungen vor“, so Widmann. So geht es etwa um Tarife für Kinder und Zivis, aber auch um die Sicherheit.

Einer Klärung bedurfte es etwa im Bereich der Tarife für Kinder. Sie fahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr kostenlos mit Bussen und Bahn, mit Eintritt in die Schule bekommen sie das Gratis-"Abo+". Eine Lücke bestand bis dato für Kinder, die zwar sechs Jahre alt waren, aber noch nicht zur Schule gingen. "Diese Lücke haben wir heute geschlossen, sodass ausnahmslos alle Kinder gratis fahren können", so Widmann. Ebenfalls kostenlos ist die Nutzung der Verkehrsmittel für Zivil- und Sozialdiener, die dafür auch keinen eigenen Ausweis benötigen. Es genügt der Zivil- oder Sozialdienstpass, der vom Landesamt für Kabinettsangelegenheiten ausgestellt wird.

Neues gibt's auch bei Einzelfahrscheinen. Für Überlandbusse und Züge gelten diese künftig nicht mehr nur am Ausgabetag, sondern zwei Monate ab Ausstellungsdatum. Gültig sind sie drei Stunden ab der ersten Entwertung. "Diese Neuregelung war wegen der neuen Dienstverträge mit Trenitalia notwendig, ermöglicht den Nutzern, Einzelfahrscheine früh zu erwerben, und gewährt eine größere Flexibilität", so der Landesrat.

Erstmals festgeschrieben wurde mit der Bestimmung auch, dass Kontrollpersonal und Busfahrer bei unkorrektem Verhalten der Fahrgäste Disziplinarmaßnahmen ergreifen können. Sie reichen vom Entzug des Fahrausweises über das Verbot der Weiterfahrt bis zu Geldstrafen. "Bisher gab es keine Sanktionsmöglichkeiten, jetzt können mehr Sicherheit garantiert und auch Vandalenakte geahndet werden", so Widmann. Zudem wurde der staatlichen Straßenverkehrsordnung Rechnung getragen, indem festgelegt wurde, dass Rollstühle und Kinderwagen im Bus nur am dafür vorgesehenen Platz befördert werden dürfen. "Es handelt sich um eine Sicherheitsvorkehrung, die bei einem Unfall garantiert, dass der Weg zu den Ausgängen frei bleibt", so Widmann.

Präzisiert wurden schließlich auch die Bestimmungen für die freie Beförderung der Ordnungskräfte und des Personals des Heeres. Auch Details hinsichtlich der Rückerstattung bzw. der Übertragung von fälschlich abgebuchten Fahrkosten oder bei nicht getätigten Fahrten werden neu festgeschrieben.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap