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Interreg-Programm Italien-Schweiz: 29. Oktober ist nächster Einreichtermin

LPA – Noch drei Monate haben öffentliche und private Einrichtungen Zeit, um einen Projektantrag im Rahmen des Interreg-Programmes Italien-Schweiz zu stellen. Der 29. Oktober wurde vor kurzem als zweiter Einreichtermin festgelegt. Über das Interreg-Programm Italien-Schweiz fördert die Europäische Union die territoriale Zusammenarbeit zwischen den italienischen Grenzregionen und ihren Schweizer Nachbarn.

Das Interreg-Programm Italien-Schweiz ist in der neuen Programmperiode 2007-2013 mit fast 70 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung EFRE ausgestattet; hinzu kommen rund 23 Millionen Euro aus dem gesamtstaatlichen Rotationsfonds. Die Geldmittel sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den italienischen und Schweizer Grenzregionen im Sinne der Verträge von Lissabon und Göteburg stärken.

Südtirol gehört neben den Regionen Aosta, Lombardei und Piemont und den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden zu den förderfähigen Gebieten. Das bedeutet, dass gemeinsame grenzüberschreitende Vorhaben mit Südtiroler Beteiligung, die Wirtschaft, Sozialwesen oder Umwelt betreffen und eine nachhaltige territoriale Entwicklung anstreben, von der EU finanziert werden können.

Während andere Regionen bereits zahlreiche Projekte vorgelegt haben, wurden bisher nur wenige Vorhaben mit Südtiroler Beteiligung eingereicht. Als für Europa-Angelegenheiten zuständiger Landesrat ruft LH Luis Durnwalder daher mögliche Südtiroler Projektpartner dazu auf, den 29. Oktober als Einreichtermin wahrzunehmen: "Es wäre schade, wenn diese Chancen zur Stärkung und Entwicklung der Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg nicht genutzt würde."

Dieser zweite Termin zur Einreichung so genannter "gewöhnlicher Projekte" wurde vor kurzem vom zuständigen Überwachungsausschuss festgelegt. Insgesamt 19 Millionen Euro sollen im Rahmen dieses zweiten Aufrufs ausgeschüttet werden. Nach wie vor werden Vorhaben gefördert, die auf eine Verbesserung der Umweltbedingungen, der Wettbewerbsfähigkeit und der Lebensqualität abzielen. Darüber hinaus kann der EFRE zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden, zur grenzüberschreitenden Integration des Arbeitsmarktes, zu lokalen Beschäftigungsinitiativen, zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Chancengleichheit, zu Fortbildung und sozialer Eingliederung sowie zur gemeinsamen Nutzung von Humanressourcen beitragen. Bereits ausgeschöpft sind allerdings die Geldmittel zur Unterstützung der Kooperation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Entscheidung über die Zulassung der bis zum 29. Oktober eingereichten Projekte wird im kommenden Frühjahr 2010 fallen.

Weitere Informationen erteilt im Landesamt für Europa-Angelegenheiten in der Bozner Gerbergasse Claudia Picus (claudia.picus@provinz.bz.it, Tel.: 0471 413177) oder können der Homepage www.interreg-italiasvizzera.it/interreg/index.php?id=5 entnommen werden, von der auch die notwendigen Vordrucke herunter geladen werden können. 

jw

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