News / Archiv

News

Aus der Sitzung der Landesregierung vom 20. Juli 2009

LPA - Mit großen Wasserableitungen und Gerichtshöfen hat sich die Landesregierung heute befasst. Aber auch die Unwetterschäden der vergangenen Woche und die ersten Fälle der Schweinegrippe waren Schwerpunkte der heutigen Regierungssitzung, bei der über die Anteile der nichteuropäischen Zuwanderer in der Wohnbauförderung entschieden wurde.

UNWETTERSCHÄDEN IN MILLIONENHÖHE
Schäden von über 1,7 Millionen Euro haben die verschiedenen Landesämter nach den Unwettern der vergangenen Woche bisher erhoben. Die Wildbachverbauung machte Schäden in einer Größenordung von  400.000 Euro aus, die Landwirtschaft von 400.000 Euro, der Zivilschutz von 135.000 Euro, Straßenbau und öffentliche Bauten von 125.000 Euro, während die Schäden in der Forstwirtschaft auf  750.000 Euro geschätzt werden, wobei vor allem Forstwege in Mitleidenschaft gezogen wurden. „Ich bin mir sicher, dass die Unwetterschäden deutlich über dem geschätzten Betrag liegen“, erklärte auf der heutigen Montagspressekonferenz Landeshauptmann Luis Durnwalder. Er prognostizierte allerdings, „dass der Betrag nicht so hoch sein wird, dass ein eigenes Gesetz zur Wiedergutmachung beziehungsweise zur Bereitstellung der nötigen Geldmittel notwenig sein wird“. Nun sei eine gute Zusammenarbeit zwischen Landesämtern und Gemeinden gefragt, um schnell und wirksam eingreifen zu können.

SCHWEINEGRIPPE
Das Land Südtirol und der Sanitätsbetrieb sind für den Kampf gegen die Schweinegrippe gerüstet. Auch die Landesregierung befasste sich heute mit dem Thema, nachdem in Südtirol erste drei Fälle der Schweinegrippe bekannt geworden waren. Die Entwicklung werde genauestens beobachtet, das Behandlungs- und Interventionsmaßnahmen seien definiert, so der Landeshauptmann. Für die kommende Woche kündigte er ein Gipfeltreffen aller betroffenen Institutionen an.

GEFÖRDERTER WOHNBAU: ANTEILE FÜR NICHT-EU-BÜRGER
Bürgern aus nicht europäischen Staaten, die in Südtirol wohnen, sollen im laufenden Jahr 2009 6,83 Prozent der Mietwohnungen des Wohnbauinstituts zustehen und 7,90 Prozent der Wohnbaufördermittel einschließlich des Wohngeldes. Dafür hat sich die Landesregierung heute ausgesprochen. Damit hat sie die Voraussetzung für die Anwendung des neuen Landeswohnbaugesetzes geschaffen, das getrennte Rangordnungen für EU- und Nicht-EU-Bürger vorsieht. „Wir haben mit dieser Entscheidung versucht, sowohl das Kriterium der Bedürftigkeit, als auch jenes des Bevölkerungsanteils zu berücksichtigen“, erklärte der Landeshauptmann. Die Anträge um Wohngeld, so der Landeshauptmann, kämen zu 25,15 Prozent von Nicht-Europäern, die von 4,44 Prozent der Bevölkerung ausmachten. Aufgrund der nun festgelegten Anteile können die zur Verfügung stehenden Mittel und Wohnungen verteilt beziehungsweise zugewiesen werden.  

BERUFSMATURA: WICHTIG UND NOTWENDIG
Äußerst negativ hat die Landesregierung das Urteil des Verfassungsgerichts aufgenommen, mit dem gesetzgeberische Maßnahmen des Landes zur Einführung der Berufsmatura als nicht verfassungskonform bewertet werden. Die Einführung der Berufsmatura gilt nach wie vor als wichtiges Ziel der Bildungspolitik des Landes. „Wir wollen die Berufsmatura und brauchen sie“, betonte der Landeshauptmann heute. Man werde nach neuen Wegen suchen, um ans Ziel zu gelangen. Die mit der Berufsmatura befasste Kommission werde in Absprache mit dem Unterrichtsministerium und anderen Regionen (beispielsweise der Lombardei, wo ähnliche Bildungsmaßnahmen bereits umgesetzt worden sind) nach neuen Lösungsmodellen suchen.

DORFMETZGEREIEN ERHALTEN
Eine Metzgerei oder zumindest ein Fleischgeschäft möchte die Landesregierung auch in Zukunft jedem Dorf garantieren. Da die strengen europäischen Vorschriften auch von kleinen Metzgern und Fleischern beachtliche Investitionen fordern, um gesetzeskonform arbeiten zu können, hat die Landesregierung heute eine zeitlich begrenzte Sonderförderaktion für Metzgereibetriebe beschlossen. Anstatt der bisher vorgesehenen Zuschüsse von 7,5 oder 15 Prozent sollen sie über die so genannte De-Minimis-Förderung einen Zuschuss von 30 Prozent der anerkannten Kosten erhalten können. Die Sonderförderaktion endet mit Jahresende 2009.

WASSERSTOFFPRODUKTION: VORAUSSETZUNG GESCHAFFEN
Auf dem Gelände der Brenner-Autobahn südlich von Bozen sollen ein Gebäude mit einer Elektrolyseanlage zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Stromquellen und eine Wasserstofftankstelle errichtet werden. Die Landesregierung erteilte heute grünes Licht für das Bauvorhaben, das wesentlicher Bestandteil der geplanten Wasserstoffmeile zwischen München und Modena ist.

UMFAHRUNG PERCHA: ALTERNATIVE GEFRAGT
Die Landesregierung hat das Verfahren zur Eintragung der geplanten Umfahrung von Percha in den Bauleitplan der Gemeinde heute von Amts wegen eingeleitet. Allerdings waren sich die Mitglieder der Landesregierung einig, dass das vorliegende Projekt mit über zwei Kilometern Tunnels und geschätzten 75 Millionen Euro Kosten äußerst aufwändig sei. Die Landesregierung hat daher die Gemeinde aufgefordert, alternative Vorschläge zu präsentieren.

STRAFANTRAG GEGEN GEMEINDE AHRNTAL
Das Land Südtirol will gegen die Gemeinde Ahrntal im Zusammenhang mit den Äußerungen des Bürgermeisters über die Konzessionsvergabe für das Kraftwerk in der „Klamme“ gerichtlich vorgehen. Der Bürgermeister hatte das Land beschuldigt, bei der Konzessionsvergabe für die große Wasserableitung zur Erzeugung von Elektroenergie für das Kraftwerk in der Klamme privaten Interessen den Vorzug gegenüber öffentlichen gegeben zu haben. „Die Aussagen, die der Bürgermeister als Verwalter der Gemeinde und somit als Vertreter einer Institution gemacht hat, entsprechen nicht der Wahrheit und schädigen das Bild des Landes“, so Landeshauptmann Durnwalder. Wahr sei nämlich, dass einerseits die Gemeinde nie einen vollständigen Antrag unterbreitet habe, andererseits das Gericht das Land zur Konzessionsvergabe aufgefordert habe. Auch er vertrete den Standpunkt, dass für die Bevölkerung wichtige Anlagen und Einrichtungen möglichst von öffentlichen Institutionen und nicht von Privaten verwaltet werden, doch in diesem Falle habe es keine Alternative gegeben.

GROSSE WASSERABLEITUNGEN: 51 MILLIONEN EURO STRAFE
Heutige und frühere Landesregierungsmitglieder wurden in diesen Tagen von der Rechtsabteilung des Rechnungshofes über einen Strafbescheid von insgesamt mehr als 51 Millionen Euro unterrichtet. Mit über neun Millionen Euro sollten Landeshauptmann Luis Durnwalder und Landesrat Michl Laimer am tiefsten in die Tasche greifen. Nicht zur Kasse gebeten werden jene Regierungsmitglieder, die sich bei den Beschlüssen über die Energielieferung von Konzessionsinhabern der Stimme enthalten hatten. Aber worum geht es? Laut Autonomiestatut (Art. 13) müssen Konzessionsinhaber für große Wasserableitungen zur Elektroenergieerzeugung dem Land Südtirol jährlich 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt mittlerer Nennleistung liefern. Als Alternative können die Konzessionsinhaber dem Land auch halbjährlich 6,20 Lire pro Kilowattstunde auszahlen. „Das Land Südtirol hat sich im Unterschied zum Trentino für die zweite Möglichkeit entschieden“, erklärte nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Luis Durnwalder, „da es niemanden gab, der für uns den Strom verwalten und weiterverteilen konnte.“ Nach der Gründung von Sel und Sel-Trade, habe die Landesregierung den Wechsel zur direkten Stromlieferung beschlossen. „Damit sind wir aber bei ENEL, Etschwerken und Edison abgeblitzt“, so der Landeshauptmann. In der folge habe sich die Landesregierung auch rückwirkend um eine Anhebung des Preises je Kilowattstunde bemüht und damit einen Rechtsstreit ausgelöst. „Das Urteil sagt, dass die Durchführungsbestimmung geändert werden müsse, um eine Preisanpassung zu erreichen“, führte der Landeshauptmann aus. Dies sei angesichts der noch immer nicht eingesetzten Sechser Kommission nicht möglich. Nun werfe der Rechnungshof den Landesregierungsmitgliedern, die die Entscheidungen über die Entschädigungsformen im Bereich der großen Energieerzeugung mitgetragen haben, vor, dem Land Südtirol einen Schaden von über 51 Millionen Euro zugefügt zu haben, für den sie nun gerade stehen sollen. Für den Landeshauptmann geht der Rechnungshof zu weit. „Seine Aufgabe ist es zu überprüfen, ob Gesetze eingehalten werden, nicht Sinn und Zweck von Entscheidungen zu bewerten“, sagte heute der Landeshauptmann. Er zählte die IRAP-Befreiung oder die 20-prozentige Stromermäßigung für Familie als ähnliche Fälle auf, in denen der Rechnungshof eine Schädigung des Landes nachweisen könnte. Die Entscheidungen seien ja nicht zum persönlichen Vorteil Einzelner gefallen, er hege den Verdacht, der Rechnungshof wolle zeigen, dass Südtirols Verwaltung doch nicht so gut funktioniere, so LH Durnwalder. Die benachrichtigten Regierungsmitglieder haben nun für ihre Stellungnahmen 45 Tage Zeit.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Beschlüsse der Landesregierung

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap