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Jagdprüfungen: bis Ende August um Zulassung ansuchen
(LPA) Bis 31. August läuft die Frist für die Einschreibung zur Jagdrüfung, die Anfang Oktober in St. Lorenzen und Meran-Obermais abgenommen wird; die Zulassungsgesuche müssen beim Amt für Jagd und Fischerei eingereicht werden.
Das Amt für Jagd und Fischerei teilt Orte und Termine für die kommende Jägerprüfung mit: in St. Lorenzen – nur für die Schießprüfung – am 6., 7. und 8. Oktober und in Meran-Obermais – Schießprüfung und mündliche Prüfung – am 9. Oktober sowie vom 13. bis 16. Oktober.
Die Zulassungsgesuche auf Stempelpapier zu 14,62 € und mit Angabe der Telefonnummer können bis einschließlich 31. August beim Amt für Jagd und Fischerei in Bozen, Brennerstr. 6 eingereicht werden; die Vordrucke liegen im Amt auf bzw. können unter www.provinz.bz.it/forst/3204/ vom Internet heruntergeladen werden.
Kandidaten und Kandidatinnen, welche für die Schießprüfung eingeschrieben sind, müssen – unter sonstigem Ausschluss von der Prüfung – die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 € beilegen und angeben, an welchem Schießstand sie die praktische Prüfung ablegen wollen. Die ärztliche Eignungsbescheinigung für die Jägerprüfung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Gemäß geltenden Bestimmungen sind die Angehörigen der Gerichtspolizei wie Carabinieri, Finanzwache, Staatspolizei und Landesforstkorps sowie die Offiziere und Unteroffiziere der Streitkräfte von der Vorlage der ärztlichen Eignungsbescheinigung befreit.
Es wird weiters mitgeteilt, dass aufgrund der Änderung des Gesetzes vom 8. Juli 1998, Nr. 230, (Art. 15 Absatz 7-ter) über die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen die Verweigerer, welche seit fünf Jahren den Militärentlassungsschein besitzen, zur Jägerprüfung zugelassen werden können, sofern sie unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die entsprechende Erklärung ist beim „Ufficio Nazionale per il Servizio Civile“ in Rom einzureichen (Vorlage ist im Internet abrufbar). Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung muss eine Kopie der Annahmemitteilung der obgenannten Behörde in Rom beigelegt werden.
Zur Prüfung können nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen werden. Der Kandidat kann bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis er diesen nicht mehr verfallenden Prüfungsteil besteht.
Die Jägerprüfung besteht, wie bisher, aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum.
Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht zur Erlangung des Jagdbefähigungsnachweises nur eine Zusatzprüfung über das in Südtirol geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.
In St. Lorenzen steht der Schießstand in der Bahnhofstraße 1 (Tel. 0474/474278) – ab 24. August jeden Mittwoch und Freitag von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung. In Meran steht der Schießstand in Obermais, Katzensteinstraße 31 (Tel. 0473/237466) ab 19. September jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Die Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor Zulassung zur praktischen Schießübung eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist.
Weitere Auskünfte können beim Amt für Jagd und Fischerei, Tel. 0471 415175 eingeholt werden.
mac