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Hauspflegekräfte ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis: LR Theiner will Legalisierung

(LPA) Das Sicherheitsgesetz der römischen Regierung hat Auswirkungen auf hunderte Familien, die Hauspflegekräfte aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigen; dafür soll es verschärfte Strafen geben. Da davon viele Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen betroffen sind, hat Soziallandesrat Richard Theiner wichtige Partner im Sozialwesen eingeladen, um alle Handlungsmöglichkeiten zu besprechen.

Vertreter der beiden Landesabteilungen Sozialwesen und Arbeit, des Sanitätsbetriebs, der Bezirksgemeinschaften, der Caritas, der "Arche" im KVW und von „Donne Nissà“ haben sich mit Soziallandesrat Richard Theiner getroffen. Dabei wurde betont, dass die Auswirkungen des Sicherheitspaketes der römischen Regierung auf die Hauspflege ein sozial heikles Problem darstelle, die Zuständigkeiten in dieser Sache liegen jedoch ausschließlich beim Staat. Nach ausgiebiger Beratung wurde beschlossen, dass Soziallandesrat Richard Theiner einen Brief an den zuständigen Minister in Rom schreiben wird, worin er die Legalisierung der Hauspflegekräfte fordert. Außerdem wird Landesrat Theiner eine Anfrage an den Minister für ein zusätzliches Kontingent von Hauspflegekräften außerhalb der bisher festgeschriebenen Quoten stellen, ähnlich wie dies bereits bei den Krankenschwestern erfolgt ist.

mac

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