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Krisenpaket: Erste Lohnausgleichszahlung angeordnet

LPA - Mit Verabschiedung des Krisenpakets durch die Landesregierung stehen Lohnausgleich und Mobilität nun den Mitarbeitern aller Betriebe und Sektoren offen. Heute (12. Juni) ist mit Dekret des Direktors der Landesabteilung Arbeit die erste Zahlungsanordnung an das NISF/INPS erfolgt.

Die Erweiterung von Lohnausgleich und Mobilität ist eine der Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise auf Südtirol, die Arbeitslandesrätin Barbara Repetto mit den Sozialpartnern vereinbart hatte. Damit werden Lohnausgleich und Mobilität auf alle Betriebe und Arbeitnehmer ausgedehnt, die von der Krise betroffen sind. Mit diesem Beschluss werden erstmals auch alle Mitarbeiter von Unternehmen einbezogen, die weniger als 15 Beschäftigte haben. 

Für diese Maßnahmen hat das Land vom Staat 7,5 Millionen Euro zugewiesen bekommen. Vor rund einer Woche wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die außerordentlichen Leistungen sofort auszahlen zu können. Die ersten Anträge von Betrieben sind bereits an die Landesabteilung Arbeit gestellt worden.

Heute ist die erste Zahlungsanordnung durch den Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, an das Fürsorgeinstitut NISF-INPS erfolgt. Es handelt sich dabei um die Gewährung des außerordentlichen Lohnausgleichs an zwei Arbeitnehmer eines Holzfachhandelsbetriebs im Unterland.

"Wir hoffen, dass nun die Gelder so schnell als möglich jenen zukommen werden, für die sie gedacht sind", betonten Arbeitslandesrätin Repetto und Abteilungsdirektor Sinn.

cs

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