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Familienhotels: Zusätzlicher Schlafraum für Kinder möglich

(LPA) Um die Unterbringung von Familien zu erleichtern, können Hotels in Zukunft mit eigenen Schlafräumen für Kindern innerhalb eines Zimmers oder einer Wohneinheit aufwarten. "Damit geben wir Hoteliers die Chance, familienfreundliche Räumlichkeiten zu schaffen", so Tourismus-Landesrat Hans Berger. Das Dekret wird am 16. Juni im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Bisher konnten eigene Schlafräume für Kinder nur errichtet werden, wenn diese die rechtlich vorgeschriebene Mindestgröße eines Zimmers nicht unterschritten haben. "Ein Zimmer - egal ob für Erwachsene oder Kinder - durfte bisher nicht kleiner sein als neun Quadratmeter, wenn es sich um Einzelzimmer handelt, oder zwölf Quadratmeter für ein Doppelzimmer", erklärt Berger.

Von dieser Regelung wird im neuen Dekret - beschränkt auf die Unterbringung von Kindern - abgewichen. "Hotels, insbesondere Familienhotels, können in Zukunft innerhalb eines Zimmers oder einer Wohneinheit eigene Schlafräume für Kinder bis zu 14 Jahren einrichten", so der Landesrat. Für diese gilt die Zimmer-Mindestfläche nicht, sehr wohl aber gilt eine Mindestfläche für die gesamte Wohneinheit. "Diese darf nicht kleiner sein als 30 Quadratmeter", erklärt Berger, der zudem darauf verweist, dass der Kinder-Schlafraum über ein Fenster verfügen müsse und nicht von außen, sondern nur über das zugehörige Zimmer zugänglich sein dürfe. "Damit schließen wir Missbräuche aus", so der Landesrat.

Mit dieser Maßnahme der Landesregierung soll Südtirols Ruf als Familien-Urlaubsgebiet weiter gefestigt werden. "Dank dieser Regelung können Wohneinheiten geschaffen werden, die den besonderen Bedürfnissen von Familien mit kleineren Kindern entsprechen und damit vor allem der Klientel von Familienhotels entgegen kommen", unterstreicht Berger.

chr

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