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Landesregierung genehmigt Großverteilungsplan: 42.737 m² neue Flächen

LPA - Über 42.000 m² neue Flächen sieht der neue, heute (8. Juni) von der Landesregierung genehmigte Landesplan für Großverteilungsbetriebe für die kommenden fünf Jahre vor. Das Hauptziel der Zukunft ist, die Nahversorgung aufrecht halten und das Angebot zu erweitern.

„Für das Gleichgewicht im Handel peilen wir ein angemessenes Wachstum der Großverteilungsflächen an und für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe räumen wir Entwicklungsspielräume ein“, betonte Handelslandesrat Thomas Widmann.

 „Mit der Regelung der großen Verkaufsstruktur beschreitet Südtirol einen eigenen Weg, um die Nahversorgung in allen Orten aufrecht zu erhalten, gleichzeitig soll der Kunde ein attraktives Angebot vorfinden, damit es gelingt, möglichst viel Kaufkraft in Südtirol zu halten“, so der Landesrat.

Zugleich soll den Veränderungen am Markt und der Nachfrage Rechnung getragen werden. Der Plan sei das Instrument dazu. Beispiele im Ausland hätten gezeigt, dass beliebig gebaute Verkaufsstrukturen am Stadtrand die Geschäfte in den Innenstädten gefährden. Diesen Fehler wolle man in Südtirol nicht begehen.

Im Plan ist eine Gesamtsumme von 42.732 m² für Einzelhandels-Verkaufsstrukturen von über 500 m² festgehalten. Die Programmierung wird durch die Neue Handelsordnung, ein Landesgesetz aus dem Jahr 2000 vorgeschrieben. Bei einem Großteil des Kontingents handelt es sich um 29.916 m² Verkaufsflächen für die Eröffnung neuer Großverteilungsbetriebe. Davon sind allein 20.000 Quadratmeter für das bereits geplante Einkaufszentrum in Bozen reserviert. Die restlichen 12.821 m² stehen für die Erweiterung bereits bestehender Strukturen zur Verfügung.

„Wir haben bei der Ausarbeitung des Landesplanes stets das Gleichgewicht zwischen Großverteilung, mittleren Betrieben und kleinen Betrieben sowie ein territoriales Gleichgewicht vor Augen gehabt“, erklärt Landesrat Widmann. Die gesamte Verkaufsfläche von 753.000 m² ist heute in kleine, mittlere und große Handelsbetriebe zu drei gleich großen Sparten aufgeteilt. 

Diese Ausgewogenheit im Einzelhandel soll erhalten werden. Sie ist Schwerpunkt der Handelspolitik und garantiert gleichzeitig, dass sich der Handel entwickeln kann. Aufgeteilt in sechs Makro-Einheiten, sorgt der Landesplan für die Ausgewogenheit in den sechs Bezirken „Burgrafenamt/Vinschgau“, „Überetsch/Unterland“, „Bozen“, „Salten-Schlern“, „Eisacktal/Wipptal“ und „Pustertal“ und verhindert, dass eine Konzentration auf wenige Einkaufsgegenden entsteht.

Der Plan basiert auf dem Grundkonzept der "Schwerpunkt-Einkaufsgebiete". Gemeinden, in denen aufgrund einer höheren Einwohnerzahl eine größere Nachfrage besteht, wird einen größere Bedeutung beigemessen. Es gibt drei Kategorien: „Größere Gemeinden“, sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner wie Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Leifers, Eppan und Lana. Dort können laut Plan neue große Verkaufsstrukturen bis zu 2000 m² eröffnet werden. In "Gemeinden mit Bedeutung auf Bezirksebene und unterer Bezirksebene" wie Schlanders, St. Ulrich, Klausen, Mals oder Kaltern können Verkaufsstrukturen bis zu 1500 Quadratmeter errichtet werden. Alle anderen Gemeinden fallen in die Kategorie „kleine Gemeinden“. Änderungen in Bezug auf zusätzliche Genehmigungen sind der Landesregierung in Ausnahmefällen vorbehalten.

„Völlig neu ist das Flexibilitätskriterium, durch das wir bestehenden Handelsbetrieben in den Ortskernen, in Anbetracht der derzeit schwierigen Wirtschaftslage, außerordentliche Entwicklungsspielräume unabhängig von der im Plan vorgesehenen Flächenverfügbarkeit ermöglichen“, erklärt der Widmann.

In kleinen Gemeinden kann die Großverteilungsfläche um 50 Prozent erweitert werden, in Gemeinden mit Bedeutung auf Bezirksebene und in Gemeinden mit Bedeutung auf Bezirks- und unterer Bezirksebene um 30 Prozent (für Großverteilungsbetriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu 1000 m²) und in den restlichen Gemeinden um 20 Prozent (mit einer Verkaufsfläche über 1.000 m²).

Bei der Ausarbeitung des Plans wurde der Raumordnung, der Grundknappheit in Südtirol wie der Notwendigkeit, die Landschaft und die Umwelt zu schützen, Rechnung getragen. „An dem Prinzip „keine Handelsstrukturen in Grünzonen“ errichten, wird nicht gerüttelt“, so Landesrat. Am Großverteilungsplan werden bei Bedarf Anpassungen vorgenommen. Er wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kaufleute und Verbraucher, der Handelskammer Bozen, des Gemeindenverbandes und Professor Pilati von der Universität Trient erarbeitet.

Der Landesplan für Großverteilungsbetriebe wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft. Er hat eine Dauer von fünf Jahren (bis 2014) und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden.

cs

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