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Geändertes Gesetz zur Volksabstimmung heute veröffentlicht

(LPA) Die Änderungen, die der Südtiroler Landtag am Landesgesetz zu Volksbegehren und Volksabstimmung angebracht hat, sind heute (3. Juni) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Damit läuft die Frist von drei Monaten an, innerhalb derer ein Volksabstimmungsantrag zur Gesetzesnovelle eingebracht werden kann.

Die Änderungen am Landesgesetz "Volksbegehren und Volksabstimmung" von November 2005 waren notwendig geworden, nachdem sich bereits bei dessen erster Anwendung Schwierigkeiten ergeben hatten. Mit den vom Landtag verabschiedeten Änderungen wird etwa die Berechnung der 180-Tage-Frist nach Einleitung eines Verfahrens für eine Volksabstimmung genauer geregelt. Und auch der Umgang mit konkurrierenden Referenden wird mit der Gesetzesnovelle neu geregelt, ebenso wie die Möglichkeit der Zusammenlegung von Volksabstimmungen.

Die Novelle des Landesgesetzes "Volksbegehren und Volksabstimmung" ist heute im Amtsblatt Nr. 23 veröffentlicht worden. Damit läuft die Drei-Monats-Frist an, innerhalb derer ein Antrag um eine Volksabstimmung über die Gesetzesnovelle gestellt werden kann. Nachdem das Gesetz im Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten verabschiedet worden ist, kann der Antrag von Seiten eines Fünfzehntels der bei den Landtagswahlen Wahlberechtigten eingebracht werden.

chr

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