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Vertrag der Allgemeinmediziner: Oberlandesgericht gewährt Aufschub

(LPA) Bis auf weiteres behält das Land die Zuständigkeit für die Kollektivverträge der Allgemeinmediziner. Das Oberlandesgericht hat heute (27. Mai) beschlossen, erst am 11. November eine Entscheidung im Berufungsverfahren zu treffen, das das Land nach einer ersten gerichtlichen Niederlage angestrengt hatte.

In erster Instanz hatte das Gericht der gesamtstaatlichen Gewerkschaft der Allgemeinmediziner FIMMG, die in Südtirol lediglich eine Minderheit der Ärzte vertritt, Recht gegeben und entschieden, dass die Zuständigkeit für den Abschluss von Kollektivverträgen in diesem Bereich dem Staat und nicht dem Land zustehe. Demnach wären auch die bisher drei auf der Grundlage eines Landesgesetzes aus dem Jahr 1997 und mit Zustimmung der Hausärzte abgeschlossenen Verträge nichtig.

Gegen dieses Urteil hat das Land beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt, wobei dieses dem Land heute Aufschub gewährt hat. "Bei der Entscheidung in diesem Kräftespiel zwischen der gesamtstaatlichen Gewerkschaft und dem Land sollte es letztendlich um das Wohl der Patienten gehen", so Gesundheitslandesrat Richard Theiner. So wären etliche Patienten gezwungen, den Hausarzt zu wechseln, weil der staatliche Kollektivvertrag niedrigere Patientenzahlen vorsieht. "Dies würde zudem mit sich bringen, dass weitere Allgemeinmediziner benötigt werden, unter denen zweisprachige Ärzte jedoch Mangelware sind", so Theiner, der um das Recht der Patienten fürchtet, sich beim Arzt ihrer Muttersprache bedienen zu können.

"Der Gerichtsbescheid von heute stimmt zuversichtlich, dass das Land Südtirol auch in Zukunft Verträge mit einem breiten Konsens aller Beteiligten schließen und umsetzen darf", ergänzt Alfred König, Direktor des Landesamts für Gesundheitssprengel und im Gesundheitsressort für die Belange der Allgemeinmediziner zuständig.

chr

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