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Haushalts- und Finanzgesetz treten in Kraft

(LPA) Am kommenden Mittwoch, 22. April, treten das Haushalts- und das Finanzgesetz des Landes für das Jahr 2009 in Kraft. Am Tag zuvor, am Dienstag, werden die beiden Landesgesetze im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Damit steht der Landeshaushalt in Höhe von 5,424 Milliarden Euro offiziell. "Ein ausgeglichener Haushalt mit Investitionen von einer Milliarde Euro", so Finanzlandesrätin Barbara Repetto.

In der Nachtsitzung von vergangenem 4. April hat der Südtiroler Landtag die beiden Landesgesetze verabschiedet, mit denen das Land nun auch - aufgrund der Landtagswahlen im Herbst und der folgenden Regierungsbildung später als sonst - für das laufende Jahr über einen gültigen Haushalt verfügt. Der Haushalt trägt offiziell den Titel "Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2009 und Dreijahreshaushalt 2009-2011" und mit seiner Veröffentlichung am kommenden Dienstag das Datum von 9. April und die Nummer 2.

5,424 Milliarden Euro sind in diesem Haushalt verpackt und damit etwas mehr als 2008, als der Landeshaushalt sich auf 5,314 Milliarden Euro belief. Nicht weniger als 905 Millionen Euro davon fließen in Investitionen und damit in "Maßnahmen, die zeigen, dass wir auf die auf uns wartenden Herausforderungen angemessen vorbereitet zugehen", so Landesrätin Repetto. Dazu kommt ein Plus in Bereichen wie jenem für das Personal, in dem rund 50 Millionen Euro mehr benötigt werden, um die Bestimmungen der neuen Kollektivverträge zu erfüllen, jenem der Bildung, in den ebenfalls mehr als 50 Millionen Euro mehr als noch im Vorjahr fließen, jenem des Wohnbaus für den Mittelstand, jenem der Pflege und der Mobilität.

Ebenfalls am kommenden Dienstag wird das Finanzgesetz 2009 veröffentlicht, das - wie der Haushalt - einen Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft tritt. Es trägt die Bezeichnung "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2009 und für den Dreijahreszeitraum 2009-2011 (Finanzgesetz 2009)", das Datum von 9. April und firmiert als Landesgesetz Nr. 1 des Jahres 2009.

chr

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