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Finanzgesetz-Entwurf: LRin Repetto nimmt Stellung

(LPA) Die Anpassung alter Gesetze, die Unterstützung für Arbeiter und Unternehmen in Zeiten der Krise und Maßnahmen zur bürokratischen Entlastung: "All diese Regelungen im Finanzgesetz-Entwurf sind strikt mit dem Haushalt verknüpft, auch wenn sie finanziell nicht unmittelbar quantifiziert werden können", so Finanzlandesrätin Barbara Repetto, die damit auf die Kritik der Opposition antwortet.

Die Finanzlandesrätin hat gestern den Fraktionssprechern den Entwurf zum Finanzgesetz Passus für Passus erläutert und dabei bereits hervorgehoben, dass die Artikel im Entwurf mit dem Haushalt verknüpft seien. "Man denke nur an die Möglichkeit der Gewährung eines Kredits an die BLS, die damit laufende Kosten decken kann, an Maßnahmen für Betriebe in Krise oder an den Rotationsfonds für die Invetitionen der Gemeinden", so Repetto.

Andere Artikel seien wiederum notwendig, um die Struktur der Landesverwaltung an die neue Kompetenzverteilung in der Landesregierung anzupassen. "Tun wir dies nicht, könnten Rechtsakte angefochten werden", so die Landesrätin. Wieder andere Artikel seien eingefügt worden, um den Verwaltungsiter abzukürzen sowie Bürger und Unternehmen bürokratisch zu entlasten. "Es ist paradox, wenn die Opposition diese von allen Seiten begrüßten Schritte nun aus dem rein formalen Grund zu Fall bringen will, dass sie angeblich nicht in Zusammenhang mit dem Haushalt stünden", erklärt Repetto, die darauf verweist, dass dieser Zusammenhang sehr wohl bestehe, wenn auch oft indirekt: "Wir ändern mit diesen Maßnahmen die Verfahren, was wiederum Auswirkungen auf den Haushalt hat, auch wenn diese im Gesetz nicht quantifiziert werden", so die Landesrätin.

Repettos Fazit: Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen würden der Landesregierung die Möglichkeit geben, Verfahren zu vereinfachen, die Verwaltung effizienter zu gestalten und überholte Regelungen anzupassen. "Dies alles müssen wir zu Beginn einer Amtszeit machen, wenn wir die Ziele erreichen wollen, die wir uns gesteckt haben", so die Landesrätin, die zudem unterstreicht: "Es ist in jedem Fall besser, dies über das Finanzgesetz zu regeln als über ein Omnibusgesetz, in dem es keinerlei Zusammenhang zwischen den einzelnen Regelungen gibt, nicht einmal einen indirekten", so Repetto.

chr

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