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Wohnungen für den Mittelstand: LR Tommasini trifft Gemeinden

(LPA) Bis 4. Mai können Gemeinden, gemeinnützige Einrichtungen und das Wohnbauinstitut ihr Interesse an einer Beteiligung am Mittelstands-Wohnbauprogramm des Landes anmelden. Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini hat heute (12. März) Bürgermeister und Gemeindenvertreter über Modalitäten und Zeitplan des Programms informiert, das den Bau von 1000 Wohnungen in ganz Südtirol vorsieht.

Viel Interesse: LR Tommasini hat das Mittelstands-Bauprogramm heute den Gemeindenvertretern erläutert (Foto: LPA/Pertl)

"Wir sind uns durchaus bewusst, dass die Zeitspanne eine sehr kurze ist", erklärte heute der Landesrat. Allerdings dränge die Zeit, weil man dem Mittelstand möglichst bald Lösungen für die immer stärker zu Buche schlagenden Wohnkosten anbieten müsse. "Zudem ist das Wohnbauprogramm ein wichtiger Konjunkturmotor in den kommenden drei Jahren und zugleich die Möglichkeit, preismildernd auf den Mietenmarkt einzuwirken", so Tommasini. Zu bewältigen sei die Herausforderung indes nur, wenn Land und Gemeinden an einem Strang zögen. "Wir werden im Finanzgesetz einen Passus vorsehen, um unkomplizierter Flächen für das Wohnbauprogramm ausweisen zu können, allerdings wird die Hauptrolle den Gemeinden verbleiben", erklärte der Landesrat.

Insgesamt sollen im Rahmen des Sonder-Wohnbauprogramms 1000 Wohnungen entstehen, davon 700 in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Diese sollen Mittelstands-Familien zum Landesmietzins zur Verfügung gestellt werden. Bis 4. Mai müssen die Gemeinden entscheiden, ob sie sich an diesem Programm beteiligen, und - wenn ja - in welcher Form. Für die Kleingemeinden gilt es mitzuteilen, wie viele Wohnungen sie bereitstellen wollen. Die Großgemeinden müssen dagegen entscheiden, ob sie selbst das Bauprogramm in Angriff nehmen, wie sie es finanzieren, welche Flächen zur Verfügung gestellt werden oder wie der Ankauf von Wohnungen erfolgen soll. Alternativ dazu können die Gemeinden das Wohnbauinstitut oder andere gemeinnützige Organisationen mit der Bereitstellung der Wohnungen beauftragen. Außerdem steht es den Gemeinden frei, die Wohnungen als reine Mietwohnungen anzubieten, oder diese nach zehn Jahren an die Mieter abzutreten. Ebenso frei steht es ihnen, eine besondere Zielgruppe für die Wohnbaumaßnahme - etwa Familien unter 35 Jahren - auszumachen.

Drei Monate hat das Land danach Zeit, eine Rangliste zu erstellen und mitzuteilen, welche Projekte in den Genuss einer Finanzierung kommen. Dafür stehen in den kommenden drei Jahren jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Finanzierung haben jene Gemeinden Priorität, die eine schnelle Bereitstellung der Wohnungen garantieren können.

chr

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