News / Archiv

News

Allgemeinmediziner: Urteil des Arbeitsgerichts

(LPA) Im Streit um die Zuständigkeit für den Kollektivvertrag der Hausärzte hat heute (20. Februar) das Arbeitsgericht Bozen ein Urteil gefällt. Das Land als Arbeitgeber der 268 Allgemeinmediziner in Südtirol habe sich nach dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag zu richten und könne nur in vom Staat erlaubten Punkten eine Zusatzvereinbarung mit den Hausärzten abschließen, so das Gericht.

Gegen die bisherige Praxis vor Gericht gezogen war die gesamtstaatliche Gewerkschaft der Hausärzte FIMMG, die in Südtirol eine Minderheit der Allgemeinmediziner vertritt. Die FIMMG war der Meinung, dass in Südtirol allein der gesamtstaatliche Kollektivvertrag Gültigkeit habe. Eine Argumentation, der das Arbeitsgericht heute in einem ersten Urteil gefolgt ist: Das Land habe nicht die volle Zuständigkeit für einen Abschluss von Kollektivverträgen für Allgemeinmediziner, so das Urteil.

Auf der Grundlage eines Landesgesetzes von 1997 hat das Land allerdings bereits drei solcher Verträge abgeschlossen und umgesetzt, und zwar im Einverständnis mit der überwiegenden Mehrheit der Hausärzte. "Das Urteil mischt nun die Karten neu zum Nachteil von Autonomie und Bürgern", heißt es in einer ersten Reaktion aus dem Gesundheitsressort des Landes.

Dies deshalb, weil der gesamtstaatliche Vertrag in einigen Punkten wesentlich vom Landesvertrag abweicht. So sieht er etwa in einigen Leistungsbereichen deutlich geringere Honorarsätze für hausärztliche Leistungen vor. Er setzt aber mit 1500 Patienten pro Arzt auch eine Obergrenze fest, die deutlich unter der Landesgrenze von 2000 Patienten liegt. "Falls der gesamtstaatliche Vertrag auch in Südtirol das Maß aller Dinge werden sollte, dann müssten viele Patienten ihren Hausarzt wechseln", heißt es aus dem Gesundheitsressort. Und das Land stünde vor der Schwierigkeit, mehr zweisprachige Allgemeinärzte zu finden.

Die Landesregierung wird sich in jedem Fall in einer ihrer nächsten Sitzungen mit dem Urteil und dessen eventuellen Folgen befassen. Dann wird zu entscheiden sein, ob das Land Berufung gegen das heutige Urteil des Arbeitsgerichtes einlegen wird.   

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap