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LR Mussner im Gespräch mit Bauernbund-Spitze

LPA - Über den Stand der Dinge in Sachen Enteignungen, Grundabstände, Grundbesetzungen und den Bau von Mobilfunkumsetzern hat Bautenlandesrat Florian Mussner letzthin mit dem Obmann und dem Direktor des Südtiroler Bauernbundes (SBB), Georg Mayr und Siegfried Rinner, gesprochen.

Bei der Enteignung von Grundstücken in Ortsnähe, die nicht als Bauzone ausgewiesen sind, werde nur mehr der Wert des Kulturgrundes bezahlt, so die Vertreter des SBB bei der Aussprache. Die Bauern würden aber darauf drängen, dass eine Zwischenkategorie, eingeführt werde, so wie früher das „Bauerwartungsland“. Landesrat Mussner versicherte, dass man dabei sei, diese Sache genauer unter die Lupe zu nehmen. Es gäbe einige iuridische Fragen zu klären. Mussner ersuchte die Bauernbundvertreter ihrerseits Vorschläge zu machen, um rasch eine Lösung zu finden.

Ein weiteres Thema waren die vorgeschriebenen Grenzabstände von Bepflanzungen zur Straße. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Kulturen unter und über drei Meter Höhe. Wenn die Bepflanzungen mehr als drei Meter hoch sind, müssen sie sechs Meter vom Straßenrand entfernt sein, wenn sie niedriger als drei Meter sind, genügt ein Straßenabstand von drei Metern. „Da nun die Bäume in den Obstanlagen durchwegs weniger hochr sind als früher, können die Abstände zur Straße von vormals sechs Metern nun auf drei Meter reduziert werden“, erklärte Mussner. Eine neue Situation ergibt sich allerdings in Bezug auf die Hagelnetze, die auf vier Meter hohen Betonpfeilern stehen, die ebenfalls sechs Meter von der Straße entfernt sein müssen. Straßendienstabteilungsdirektor Paolo Montagner soll nun einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie ausarbeiten. Was die Bewässerungsanlagen betreffe, sei über einen Mindestabstand von sechs Metern von der Straße zu diskutieren, so die Bauernvertreter. Bei den Weinbergen sei ein Abstand von drei Metern viel, meinte Bauernbundpräsident Mayr. „Der Abstand ist jedoch für die Salzstreuung, Schneeräumung usw. unbedingt erforderlich“, betonte Mussner. Eine Reduzierung sei deshalb auf keinen Fall möglich, so der Landesrat.

Zu verbessern ist nach Ansicht der Bauernbundvertreter die Absicherung der Bauern bei einer öffentlichen Besetzung ihres Grundstücks z. B. durch Firmen beim Bau einer angrenzenden Straße. Dies vor allem, damit nach Abschluss der öffentlichen Arbeiten alle Aufräumarbeiten fachgerecht durchgeführt würden. Da der Bürgermeister zu den Koordinierungssitzungen solcher Bauvorhaben immer dabei sei, solle dieser in Problemfällen den jeweiligen Bauernbund-Ortsobmann avisieren, so Mussner.

Gesprochen wurde auch über die Mobilfunkumsetzer im ländlichen Gebiet. Wenn Mobilfunkumsetzer aufgestellt werden, sollte für die Besetzung der Gründe der Enteignungspreis wie für die Gewerbezonen bezahlt werden, wünschten sich die Bauernvertreter. Die Gründe würden nämlich für öffentliche Zwecke enteignet und dann von privaten Betrieben (mit)-benützt. Für die Zufahrten sollte zudem ein Servitut bezahlt werden. Diese Sache müsse noch genauer studiert werden, sagte der Landesrat. Mussner unterstrich zudem, dass er im Zusammenhang mit den Problemen bezüglich der Telefonverbindungen in ländlichen Gebieten bei den vergangenen starken Schneefällen bereits bei der Telecom interveniert sei.

Beim Treffen mit der Bauernbundspitze waren auch Bautenressortdirektor Josef March und Straßendienstabteilungsdirektor Paolo Montagner mit dabei.

SAN

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