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Öffentlicher Nahverkehr: Ausgaben für Abos steuerlich absetzbar

(LPA) Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, wird nun noch billiger. Dies dank des staatlichen Finanzgesetzes aus dem Vorjahr, das es ermöglicht, Kosten für den Ankauf von Nahverkehrs-Abos von der Steuer abzusetzen. "In Betracht kommt ein Höchstbetrag von 250 Euro, der Steuerabzug beträgt 19 Prozent, was einer Ersparnis von 47,50 Euro entspricht", rechnet Mobilitätslandesrat Thomas Widmann vor.

Von der Steuer abgesetzt werden können Ausgaben für Abos, die im vergangenen Jahr erstanden worden sind, und zwar auch für die zu Lasten lebenden Familienmitglieder. Als Höchsbetrag wurden Kosten in Höhe von 250 Euro festgelegt, von denen 19 Prozent steuerlich in Abzug gebracht werden können. Betroffen sind Ausgaben für Stadt- oder Überland-Abos, und zwar auch, wenn sie ermäßigt sind, die Familienkarte, das Abo 60+ sowie das Abo+.

Zum Nachweis der getätigten Ausgaben muss der Steuerzahler die gebrauchten Wertkarten und den persönlichen Fahrschein aufbewahren. Zudem muss der Nachweis erbracht werden, dass die Ausgaben im Vorjahr angefallen sind. Dafür ist eine Bestätigung von Seiten des Transportverbundsystems SII vorzulegen, die ab 15. Februar für die normalen und ermäßigten Stadt- bzw. Überland-Abos und die Familienkarte ausgestellt wird, und zwar an den Fahrkartenschaltern oder online unter www.sii.bz.it. Der Onlinedienst wird in den kommenden Tagen in Betrieb genommen. Für das Abo+ muss der Steuerzahler dagegen die Zahlungsbestätigung aufbewahren.

chr

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