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Entwicklungszusammenarbeit: Bis 2. Februar Projekte einreichen

(LPA) Bis 2. Februar haben Organisationen und Private Zeit, dem Land Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vorzulegen. Diese können mit einem Beitrag von bis zu 70 Prozent der Kosten unterstützt werden. Zuständig für die Entwicklungszusammenarbeit des Landes ist das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten.

Über diese Landesamt gefördert werden Vorhaben, dank derer die Lebensbedingungen der Bevölkerung vor Ort verbessert werden können. Eingereicht werden können die Projekte von Nichtregierungs-Organisationen, von ehrenamtlichen Vereinigungen und von Privatpersonen.

Das Land kann 50 bis 70 Prozent der Kosten übernehmen, wenn es sich um Projekte in Schwerpunktländern der Südtiroler Entwicklungszusammenarbeit handelt. Es sind dies Benin, Burkina Faso, Burundi, Eritrea, Äthiopien, Kamerun, Kenia, Mali, Mosambik, Namibia, Ruanda, Senegal, Südafrika, Tansania, Uganda, Kuba, El Salvador, Guatemala, Nicaragua, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Peru, Afghanistan, Bangladesch, Indien, Nepal, Pakistan, Philippinen, Vietnam, Georgien, Palästina, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo sowie Serbien.

Projektvorschläge können in diesem Jahr länger als sonst im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Palais Widmann, Crispistraße 3, Bozen, eingereicht werden. Nachdem der "normale" Termin, der 31. Jänner, in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, wurde die Einreichefrist auf Montag, 2. Februar, verlängert. Weitere Infos gibt's im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit.

chr

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