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Freiwilliger Sozialdienst: Anträge von Organisationen noch bis 2. Februar

(LPA) Organisationen und Körperschaften, die einen freiwilligen Sozialdiener beschäftigen wollen, können noch bis 2. Februar den Antrag um dessen Einsatz stellen. Entgegen genommen wird dieser Antrag im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten.

Acht, 16 oder 24 Monate kann der freiwillige Sozialdienst Über-28-Jähriger dauern, wobei der Dienst 20, 30 oder 40 Wochenstunden umfassen kann. Dafür beziehen die Sozialdienstleistenden eine Spesenvergütung in Höhe von 450 Euro (für 40 Wochenstunden), 400 Euro (für 30) bzw. 360 Euro (für 20).

Beschäftigt werden können freiwillige Sozialdiener von öffentlichen oder privaten Körperschaften, die keine Gewinnabsicht verfolgen. Sie müssen allerdings mindestens drei Jahre lang kontinuierlich in einem der für den Einsatz von Sozialdienern vorgesehenen Bereiche tätig gewesen sein. Es sind dies die Gesundheits- und Sozialfürsorge, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft bzw. andere soziale Vorhaben, etwa die Notstandshilfe, Bildung, Jugendarbeit, Kulturförderung, Schutz der Umwelt und der Kulturgüter, Zivil- und Verbraucherschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Friedenseinsätze, Freizeitgestaltung und Sporterziehung.

Organisationen und Körperschaften, die einen am Sozialdienst Interessierten gefunden haben, können noch bis 2. Februar ihren Antrag für den Einsatz eines Sozialdieners stellen. Diesen nimmt das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Palais Widmann in Bozen, Crispistraße 3, entgegen. Weitere Infos gibt's im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/zivildienst.

chr

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