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Interreg IV Italien-Österreich: Projekte einreichen

(LPA) Öffentliche und private Einrichtungen, die sich am Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Interreg IV zwischen Italien und Österreich beteiligen wollen, können bis 19. März Projekte vorlegen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen wirtschaftliche Beziehungen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung sowie Raum und Nachhaltigkeit. An Fördergeldern stehen zehn Millionen Euro bereit.

Wie die Landesabteilung Europa-Angelegenheiten mitteilt, stammen die Fördergelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und stehen für Projekte zur Verfügung, die innerhalb des Programmgebiets umgesetzt werden. Dazu gehören Südtirol, Teile der Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien sowie die österreichischen Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol.

Wer an einer Teilnahme an diesem zweiten Projekt-Aufruf interessiert ist, findet alle Informationen zu Begünstigten, Prioritäten und Programmgebiet unter www.interreg.net, wo auch alle Vordrucke bereitstehen. Der Projektantrag kann ausschließlich online gestellt werden. Die Projekte werden vom Lenkungsausschuss des Programms überprüft, der auch die förderungswürdigen unter ihnen auswählt.

Im Vergleich zum ersten Aufruf gibt es einige Neuerungen, und zwar was die Voraussetzungen für die Finanzierung von Projektvorschlägen betrifft. So werden keine Projekte zur Finanzierung zugelassen, die in erster Linie aus der Organisation von Veranstaltungen, Marketingaktivitäten, Studien, Untersuchungen oder Forschungen bestehen, aus denen keine nachhaltigen Impulse für die Regionalentwicklung im Programmgebiet ersichtlich werden. Zudem dürfen die beantragten Fördermittel eine Million Euro nicht überschreiten, wobei allerdings die finanzielle Beteiligung der Projektträger nicht mehr obligatorisch ist. Möglich ist die Erweiterung bereits genehmigter Projekte um zusätzliche Begünstigte. Für diese Möglichkeit stehen höchstens eine Million Euro aus dem Gesamtbudget zur Verfügung.

Die Abgabe der Projektanträge ist bis 19. März möglich. Entgegen genommen werden die Anträge von der Landesverwaltung, GTS – Interreg IV Italien-Österreich, Gerbergasse 69, Bozen.

chr

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