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Finanzielle Sozialhilfe mit Anfang Jänner angehoben

(LPA) Ein Plus von 4,4 Prozent gibt's bei der finanziellen Sozialhilfe zu verzeichnen, während die Tarife für soziale Leistungen eingefroren worden sind. Die neue Regelung gilt seit 1. Jänner. "Die Anhebung der Sozialhilfe und das gleichzeitige Einfrieren der Tarife sind weiterer Schritte zur Entlastung einkommensschwacher Bürger in Zeiten der Krise“, erklärt dazu Landesrat Richard Theiner.

Mit der Anhebung der finanziellen Sozialhilfe um 4,4 Prozent wird der vom Statistikinstitut festgestellten Teuerungsrate Rechnung getragen. Die Bezüge bemessen sich am so genannten Grundbetrag, einer Art amtlich festgelegtem Mindesteinkommen. Liegen die Einkünfte unter diesem Wert, werden sie durch Zuweisungen aus der Sozialhilfe ergänzt, etwa durch den Bezug des sozialen Mindesteinkommens oder durch einen Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten.

Für eine vierköpfige Familie beträgt der mit 1. Jänner erhöhte Grundbetrag beispielsweise fast 1200 Euro. Das sind monatlich 51 Euro mehr als bisher. Davon profitieren nicht zuletzt auch pflegebedürftige Heimbewohner. Der Grundbetrag gilt nämlich auch als Maß für jenes Geld, das dem Sozialhilfeempfänger nach Bezahlung der Tagessätze zur persönlichen Verfügung stehen muss.

chr

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