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Renten für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme erst am 16. Januar 2009

LPA - Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme können im kommenden Jahr erst am 16. Januar über ihre Rente verfügen. Normalerweise ist der 2. jeden Monats Auszahlungstermin für die finanziellen Leistungen. Darauf macht das zuständige Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden aufmerksam.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Januarrate der finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme aus verwaltungstechnischen Gründen erst 14 Tage später ausbezahlt als sonst. Die Februarbeträge können dann wieder am 2. des Monats bezogen werden. Dies teilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden mit.

jw

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